Die populärsten Scheidungsmythen

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Die Mehrheit der Ehen endet heute nicht mehr mit dem Tod, sondern vielmehr mit dem Scheidungsurteil des Familiengerichts. Für Ehepaare ist deshalb statistisch gesehen die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie sich irgendwann einmal mit dem Thema Scheidung befassen müssen. Egal ob diese dann einvernehmlich läuft oder in einen Rosenkrieg ausartet – auf juristische Scheidungsmythen sollten Sie nicht hereinfallen.

„Bei der einvernehmlichen Scheidung kann man mit einem gemeinsamen Anwalt Geld sparen“ 

Richtig ist, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung die Möglichkeit besteht, das Scheidungsverfahren mit nur einem Anwalt durchzuführen. Dieser Anwalt darf aber aus berufsrechtlichen Gründen nur einen der beiden Ehepartner vertreten. Für den anderen Ehepartner bedeutet das, dass er auf die rechtliche Vertretung seiner Interessen rechtlich verzichtet und vor Gericht keine Anträge stellen kann. Der „gemeinsame“ Anwalt ist deshalb eine der populärsten Mythen im Scheidungsrecht. Faktisch führt die Wahl eines Anwalts nämlich dazu, dass ein Ehepartner rechtlich nicht beraten wird, im Zweifel nicht weiß, worauf er sich einlässt bzw. worauf er verzichtet, und vor Gericht nicht einmal handlungsfähig ist.

„Im heutigen Zeitalter kann man eine Scheidung auch online durchführen lassen“ 

Ebenfalls sehr weit verbreitet ist der Irrglaube von der Onlinescheidung. In Deutschland darf die Ehe nur von einem Richter aufgelöst werden. Dabei besteht vor dem Familiengericht nicht nur Anwaltszwang, sondern das sich scheidenlassende Ehepaar muss auch persönlich zum Termin erscheinen. Der Begriff Onlinescheidung bezieht sich vielmehr auf das vorprozessuale Verfahren. Er soll ausdrücken, dass man nicht persönlich im Büro des Rechtsanwalts erscheinen muss. Stattdessen kann die gesamte Kommunikation mit dem Scheidungsanwalt über E-Mail, Telefon, Fax und Co. erfolgen.

„Zum Anwalt muss man erst nach Ablauf des Trennungsjahres“ 

Dass eine Ehescheidung nach deutschem Recht den Ablauf des Trennungsjahres voraussetzt, ist mittlerweile vielen Ehepaaren bekannt. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass man auch den Anwalt erst nach Ablauf dieser einjährigen Versöhnungsfrist benötigt. Im Gegenteil: Es gibt viele rechtliche Themen rund um Trennung und Scheidung, die man schon deutlich früher in Angriff nehmen sollte. Hierzu gehört z. B. die Beantragung des Trennungsunterhalts, die Klärung des Sorge- und Umgangsrechts für betroffene Kinder, die Aufteilung von Vermögen und Hausrat oder auch die Stellung des Antrags auf Zuweisung der ehelichen Wohnung. Selbst der Scheidungsantrag kann schon vor Ablauf des Trennungsjahrs gestellt werden. Deshalb ist eine scheidungsrechtliche Erstberatung schon im frühen Stadium der Trennung bzw. Scheidung zu empfehlen.

„Mithilfe einer Mediation kann man sich ohne Anwalt und Richter scheiden lassen“ 

Ein Mediator kann helfen, eine Scheidung einvernehmlich abzuwickeln und einen Rosenkrieg zu verhindern. Ehepaare können damit nicht nur viel Zeit und Geld sparen, sondern entwickeln für ihre Scheidung die für sie beste Lösung. Besonders wichtig ist das, wenn gemeinsame Kinder existieren. Trotz der Trennung als Paar bleibt hier nämlich die gemeinsame Elternverantwortung bestehen.

Der Mediator hilft nicht nur dabei, die reinen Sachfragen zu klären, sondern arbeitet auch die bestehenden Konflikte auf und bezieht die emotionale Komponente mit in die Lösungsfindung ein. Dabei ersetzt der Mediator aber weder den Scheidungsanwalt noch den Richter. Ganz wichtig zu wissen ist für Ehepartner hierzu, dass der Mediator nur für das Mediationsverfahren als solches verantwortlich ist, nicht aber für die Inhalte und die Wahrung rechtlicher Interessen. Es ist daher stets ratsam, sich auch bei der Scheidungsmediation anwaltlich unterstützen zu lassen. Scheiden kann die Ehe am Ende wiederum nur der Richter. In der Mediation kann aber eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeitet werden, sodass der Richter nur noch den formalen Akt der Ehescheidung vornehmen muss.


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