Die rechtssichere Anerkennung der Vaterschaft des Nicht-Ehemanns während eines Scheidungsverfahrens

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Wenn Sie nach der Trennung von Ihrem Ehemann einen neuen Partner haben und bereits eine Schwangerschaft besteht, müssen einige Vorkehrungen getroffen werden, damit der biologische Vater auch der rechtliche Vater des Kindes wird.

Der rechtliche Vater ist laut Gesetz immer der Ehemann, auch wenn sich die Beteiligten darüber einig sind, dass der biologische Vater auch der rechtliche Vater sein soll. Die rechtliche Vaterschaft des Ehemanns kann nur auf zwei Arten beendet werden:

1. Zum einen kann der Scheidungsantrag vor Geburt des Kindes gestellt werden. Dabei muss beachtet werden, dass das Trennungsjahr abgelaufen sein muss, außer der Ehemann stellt den Scheidungsantrag. Da ein Scheidungsverfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es erforderlich, dass die Beteiligten bereits während dem Scheidungsverfahren die notwendigen Erklärungen abgeben. Der biologische Vater muss die Vaterschaft anerkennen und der Ehemann muss dieser Erklärung zustimmen. Die Erklärungen können vor einem Notar, dem Jugendamt oder dem zuständigen Standesamt abgegeben werden. Auch die Mutter muss dabei erklären, dass die Angaben der beiden "Väter" korrekt sind. Wird die Ehe dann nicht rechtzeitig geschieden, kann mit diesen Voraberklärungen mit Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses die Eintragung vorgenommen werden.

Da eine Scheidung erst einen Monat nach Ausspruch der Scheidung vor dem zuständigen Familiengericht rechtskräftig wird, kann es dann sinnvoll sein, wenn die notwendigen Erklärungen nicht vorab abgegeben wurden, den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung dadurch zu verkürzen, indem sich die Eheleute von zwei Anwälten vertreten lassen, die noch im Scheidungstermin auf Rechtsmittel gegen den Beschluss verzichten, um damit die Rechtskraft noch am selben Tag herzustellen. Kommt das Kind dann einen Tag nach der Scheidung zur Welt, ist der biologische Vater auch der rechtliche Vater.

2. Zum anderen kann ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren bei Gericht durchgeführt werden. Möchte sich der Ehemann nicht scheiden lassen oder ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen und es kann noch kein Scheidungsantrag gestellt werden, ist der Ehemann in jedem Fall der rechtliche Vater des Kindes. Den Antrag auf Vaterschaftanfechtung können sowohl die Mutter, der biologische Vater oder auch der rechtliche Vater stellen. Die Frist für die Stellung des Antrages bei Gericht beträgt zwei Jahre nach Bekanntwerden der Umstände, dass der rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist.


Da die rechtliche Vaterschaft auch bedeutet, dass dieser unterhaltspflichtig wird und das Kind ein entsprechendes Erbrecht erhält, sollte man umgehend prüfen, welches Verfahren für alle Beteiligten am besten geeignet und schnellstmögliche Rechtssicherheit bringt.



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