Diesel-Abgasskandal: Mercedes am BGH vor schwerer Schlappe wegen Kredit-Klausel

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Die Mercedes-Bank versucht mit einer Finte, Klagen im Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG bereits beim Autokauf zu verhindern. Beim Abschluss eines Autokredits haben die Verbraucher offensichtlich auf sämtliche Schadensersatz-Forderungen verzichten müssen und diese an die Mercedes-Bank abgetreten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hält die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach einer ersten mündlichen Verhandlung vom 13. März 2023 tendenziell für unwirksam. Der Diesel-Senat des BGH will am 24. April 2023 seine Entscheidung verkünden (Az.: VIa ZR 1517/22). Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer versucht die Mercedes-Benz-Bank in skandalöser Weise, Schadensersatzklagen gegen den Mutterkonzern mit Hilfe von AGB-Klauseln abzuwehren. Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Mercedes-Kunden generell, im Diesel-Abgasskandal gegen den Autobauer zu klagen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen auf Schadensersatz sind durch juristische Entwicklungen der vergangenen Monate enorm gestiegen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal.


Abtretung von Ansprüchen in Kreditverträgen bei Mercedes

Im Diesel-Abgasskandal versuchen die Automobilhersteller mit allen Mitteln, um die Zahlung von Schadensersatz herumzukommen. Ein besonders dreister Versuch landete jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dr. Stoll & Sauer fasst das bisherige Verfahren kurz zusammen:

  • Der Kläger hatte sich 2019 für mehr als 55.000 Euro einen neuen Mercedes GLC gekauft. Die Finanzierung übernahm die Mercedes-Benz-Bank. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stand, dass der Verbraucher als Sicherheit unter anderem auch gegenwärtige und zukünftige Ansprüche gegen Daimler an die Bank abtritt - „gleich aus welchem Rechtsgrund”. Nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart, das in zweiter Instanz mit dem Fall zu tun hatte, findet sich diese Klausel „regelmäßig” in den Darlehensbedingungen der Bank.
  • Später verklagte der Verbraucher die Mercedes-Benz-Group, wie die Daimler AG inzwischen heißt, auf Zahlung von Schadensersatz. Der Mercedes sei mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet und stoße beim Fahren mehr giftige Abgase aus als erlaubt. Das OLG Stuttgart beschäftigte sich in dem Verfahren weniger mit dem Diesel-Abgasskandal, sondern mit der Frage, ob der Verbraucher Mercedes-Benz überhaupt verklagen kann. Schließlich habe er solche Ansprüche wirksam an die Bank abgetreten. Auch das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen.
  • Der Bundesgerichtshof hält nun in einer ersten Einschätzung die AGB-Klausel im Kreditvertrag der Mercedes-Benz-Bank für unwirksam. Bestätigt der Senat die erste Einschätzung, muss sich das OLG mit der Frage auseinandersetzen, ob Mercedes Benz im Abgasskandal haftbar gemacht werden kann.

Beste Chancen im Diesel-Abgasskandal nach EuGH-Urteilen zum Thermofenster

Nach Einschätzung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen die Chancen für eine erfolgreiche Diesel-Klage besser denn je. Hält der BGH an seiner Ersteinschätzung im Kredit-Verfahren fest, haben alle Kunden der Mercedes-Bank im Diesel-Abgasskandal gute Chancen, gegen Mercedes Benz erfolgreich zu klagen. Der Kläger war gegen Mercedes vor allem aufgrund einer temperaturabhängigen Abschalteinrichtung vorgegangen.

Das sogenannte Thermofenster spielt im Diesel-Abgasskandal derzeit eine überragende Rolle. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Thermofenster bereits für illegal erklärt. Am 21. März 2023 will der EuGH in einem Mercedes-Verfahren erneut zum Thermofenster entscheiden. Darüber hinaus wird die Frage höchstrichterlich geklärt, ob Kläger nur das fahrlässige Verhalten der Autobauer beim Einbau von Abschalteinrichtungen in einer erfolgreichen Klage nachweisen müssen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen verlangt bisher den Nachweis der Sittenwidrigkeit und des Vorsatzes (BGB §826). In den Schlussanträgen hat der EuGH-Generalanwalt im Sommer 2002 deutlich gemacht, dass der Nachweis der Fahrlässigkeit genügt. In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit dem zu erwartenden Urteil könnte im Abgasskandal eine völlig neue Rechtsprechung beginnen. Leichtere Klagemöglichkeiten und höhere Erfolgsaussichten für alle Diesel-Besitzer – egal welche Mark sie fahren. Die meisten Hersteller verwenden in Dieselmotoren das sogenannte Thermofenster.

Die Entwicklungen der vergangenen Monate lassen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz enorm ansteigen. Daher rät die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Foto(s): Pixabay

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