Dieselskandal! LG Gießen verurteilt VW

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In einem von RA Koch geführten Verfahren hat das LG Gießen die Volkswagen AG wegen eines sog. Schummeldiesel (E A189) zum Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) verurteilt. Dabei muss die VW AG neben dem Kaufpreis abzgl. eines Vorteilsausgleichs wegen der Nutzungen (auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km) auch die Differenz zwischen Kaufpreis und Vorteilsausgleich mit 4 % p.a. seit Zahlung verzinsen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auch wenn das Urteil die Position der Kläger im Dieselskandal weiter stärkt, bleibt RA Koch bei der Auffassung, dass ein Vorteilsausgleich grundsätzlich gar nicht geschuldet ist, da dies den Schädiger unbillig entlasten würde.

So haben das jüngst neben dem LG Augsburg auch die LG Halle und mit Einschränkungen (für den Zeitraum bis zum Rückruf) auch das LG Nürnberg entschieden.

Beim Volkswagen-Konzern sind neben den Motoren des Typs EA 189 (1,2 bis 2,0) auch solche des Typs EA 897 (3,0 Liter) betroffen. Aktuell könnten weitere (etwa solche im T6) hinzu kommen. Auch bei Mercedes stehen zahlreiche Typen mit sog. „Thermofenstern“ im Fokus. 

Wir bieten hierzu eine kostenfreie Ersteinschätzung. In diesem Kontext können dann auch mögliche Alternativen (etwa Widerruf beim finanzierten Autokauf) oder andere erwogen werden. Ebenso kann erwogen werden, aus der laufenden Musterfeststellungsklage noch auszusteigen und die Ansprüche lieber individuell zu verfolgen.

RA Koch bearbeitet derzeit zahlreiche gerichtliche Verfahren sowohl gegen die Volkswagen AG wegen deliktischer Haftung als auch gegen die Volkswagen Bank GmbH und ihre Niederlassungen wegen des Widerrufs von Finanzierungen insbesondere an den Landgerichten Gießen, Frankfurt, Limburg, Hanau und Marburg.

Auch zahlreiche Verfahren gegen andere Hersteller und Herstellerbanken sowie herstellerunabhängige Banken werden von ihm geführt.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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