Durchsuchung wegen Sexualdelikt: Das müssen Sie wissen!

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Eine Durchsuchung wegen des Verdachts eines Sexualdelikts ist für die Betroffenen regelmäßig ein Schock. Meist erfolgt sie frühmorgens und vollkommen überraschend – begleitet von mehreren Polizeibeamten, die mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in der Hand die Wohnung, das Haus oder andere Räumlichkeiten betreten. Diese Maßnahme kann nicht nur das Privatleben massiv beeinträchtigen, sondern auch erhebliche berufliche, soziale und psychische Folgen nach sich ziehen. Besonders belastend ist dabei, dass viele Betroffene bis zum Eintreffen der Polizei keinerlei Informationen über den gegen sie erhobenen Vorwurf erhalten haben. Umso wichtiger ist es, in dieser Situation besonnen zu handeln und die eigenen Rechte zu kennen.

Bei einer Durchsuchung sollten Betroffene keinesfalls versuchen, mit den Ermittlern zu diskutieren oder sich zur Sache zu äußern. Auch vermeintlich harmlose Erklärungen oder spontane Rechtfertigungen können später gegen einen verwendet werden. Es ist rechtlich zulässig, die Aussage zur Sache zu verweigern – und davon sollte unbedingt Gebrauch gemacht werden. Stattdessen ist es ratsam, umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser kann die Durchsuchung rechtlich einordnen, das Verhalten der Ermittlungsbeamten bewerten und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen unzulässige Maßnahmen einleiten. Der Durchsuchungsbeschluss sollte aufmerksam gelesen werden, insbesondere hinsichtlich der genannten Tatvorwürfe, der betroffenen Räumlichkeiten und der gesuchten Beweismittel.

Rechtlich stützt sich eine Durchsuchung in der Regel auf § 102 der Strafprozessordnung (StPO), wenn es sich um eine Maßnahme bei der beschuldigten Person handelt. Bei Dritten kommt § 103 StPO zur Anwendung, wobei dort strengere Voraussetzungen gelten. In beiden Fällen muss ein Anfangsverdacht bestehen, der sich aus konkreten Umständen ergibt. Der Beschluss muss außerdem bestimmte formale Anforderungen erfüllen, etwa die genaue Bezeichnung der zu durchsuchenden Räume und der gesuchten Gegenstände. Häufig konzentrieren sich die Maßnahmen auf IT-Geräte wie Handys, Computer oder Tablets, da dort oftmals Kommunikationsverläufe, Fotos oder andere digitale Daten vermutet werden, die für die Aufklärung des Sachverhalts relevant sein könnten.

Nicht selten erfolgt im Zuge der Durchsuchung auch die Beschlagnahme von Gegenständen, die aus Sicht der Ermittlungsbehörden potenzielle Beweismittel darstellen. Hierzu gehören insbesondere elektronische Geräte, aber auch Kleidungsstücke, Unterlagen oder Datenträger. In diesen Fällen sollte der Betroffene auf einer genauen Dokumentation der sichergestellten Objekte bestehen. Diese wird in einem sogenannten Sicherstellungsverzeichnis festgehalten, das dem Betroffenen ausgehändigt werden muss. Auch in dieser Situation gilt: Keine freiwilligen Herausgaben oder Einverständniserklärungen unterschreiben, ohne dass ein Anwalt konsultiert wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Beamten zur Kooperation auffordern – die Rechte des Beschuldigten sollten gewahrt bleiben.

Nach einer Durchsuchung ist schnelles Handeln gefragt. Die Einschaltung eines Strafverteidigers sollte unverzüglich erfolgen. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen, um den Vorwurf genau zu analysieren, und kann auf dieser Grundlage eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Gerade bei Sexualdelikten ist diese Vorgehensweise besonders wichtig, da es in vielen Fällen an objektiven Beweismitteln fehlt und es im Wesentlichen auf die Aussage des vermeintlichen Opfers ankommt. Das bedeutet, dass bereits kleine Fehler in der Verteidigung zu fatalen Entwicklungen im Verfahren führen können. Wer sich frühzeitig anwaltlich beraten lässt, kann oft entscheidend Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens nehmen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und spezialisiert auf die Verteidigung in Sexualstrafsachen. Mit seiner langjährigen Erfahrung und einer konsequenten Ausrichtung auf Strafverteidigung steht er Beschuldigten in ganz Deutschland zur Seite. Seine Kanzlei unterhält Standorte in Cottbus, Berlin und Kiel und bietet bundesweit qualifizierte Verteidigung an. Dr. Bunzel kennt die besonderen Herausforderungen, die mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts verbunden sind – insbesondere wenn die Ermittlungen im frühen Stadium durch eine Durchsuchung geprägt sind. Er begleitet seine Mandanten mit Sorgfalt, Diskretion und juristischem Weitblick durch alle Phasen des Verfahrens.

Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist zur ersten Orientierung kostenlos. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0151 21 778 788. Darüber hinaus können Sie sich jederzeit per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite an ihn wenden. Warten Sie nicht ab, wenn eine Durchsuchung bei Ihnen stattgefunden hat oder wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren – handeln Sie sofort. Die frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Strafverteidigers kann entscheidend dafür sein, ob und wie die Ermittlungen fortgeführt werden. Dr. Maik Bunzel unterstützt Sie kompetent, engagiert und bundesweit.


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