Ehemann/Freund/Partner/Angehörige anzeigen und Anzeige zurücknehmen – geht das?

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Eine Straftat ist niemals schön. Keinem soll auch geraten werden, seine Anzeige zurückzuziehen oder einen Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft zu ziehen. Es gibt aber Konstellationen, in denen möchte eine Frau eine Strafanzeige „zurücknehmen“. Sie wird ihr persönliches Anliegen haben – vielleicht ist es der einzige Weg, dass der Mann ihr Unterhalt zahlt und sie braucht das Geld für die Kinder? Vielleicht wird sie erpresst und kann dem Druck nicht standhalten? Vielleicht hat sie den Mann in der Wut falsch verdächtigt? Vielleicht hat sie dem Mann verziehen und einen anderen Weg gefunden, die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen? Die Gründe kenne ich nicht und die Gründe gehen mich auch nichts an. Meine Aufgabe ist es, meiner Mandantin zu ihrem Ziel zu verhelfen. 

Möchte meine Mandantin (oder mein Mandant) ein zunächst eingeleitetes Strafverfahren wieder aus der Welt schaffen, so helfe ich ihr (ihm) dabei. Zunächst einmal ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und einen etwaigen Strafantrag zurückzunehmen. Wenn ihr bei der Polizei dann gesagt wird, das gehe nicht, dann sollte die Betroffene einen Anwalt für Strafsachen aufsuchen und das Ziel der Verfahrenseinstellung klar kommunizieren. Je nachdem, ob man mit dem Mann verwandt ist oder nicht, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, ein solches Strafverfahren gegen eine Person aus der Welt zu schaffen oder deren Folgen abzuschwächen. 

Bei Fragen in diesem Bereich stehe ich jederzeit als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Der Erstanruf ist kostenlos.


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