Einbürgerungsantrag nur noch online – Was tun, wenn die Behörde nicht reagiert?
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In einigen Städten und Bundesländern ist die Beantragung der Einbürgerung nur noch online möglich. Eine Antragstellung per Post, E-Mail oder persönliche Antragstellung ist regelmäßig nicht mehr vorgesehen. Das digitalisierte Antragsverfahren soll den Prozess vereinfachen, bringt jedoch für viele Antragsteller technische und organisatorische Herausforderungen mit sich – insbesondere bei der persönlichen Authentifizierung und der korrekten digitalen Übermittlung der Unterlagen. Gleichzeitig sind lange Bearbeitungszeiten ein Problem. Grundsätzlich muss die Behörde innerhalb von drei Monaten über einen Einbürgerungsantrag entscheiden. Bleibt eine Antwort aus, besteht die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO.
Rechtliche Unterstützung von der Antragstellung bis zur Klage: Um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden, kann eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Eine juristische Prüfung kann klären, ob die Behörde ihre Bearbeitungspflichten verletzt und ob rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten.
✔ Beratung zur Online-Antragstellung – Sicherstellung, dass der Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird.
✔ Prüfung der Bearbeitungsfrist – Einschätzung, ob eine Verzögerung rechtlich angreifbar ist.
✔ Rechtliche Schritte bei Untätigkeit – Vorbereitung und Durchsetzung einer Untätigkeitsklage, falls erforderlich.
Eine frühzeitige rechtliche Begleitung kann helfen, Verzögerungen zu vermeiden und den Einbürgerungsprozess effizient zu gestalten. Falls eine Behörde trotz vollständiger Unterlagen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist entscheidet, kann eine juristische Intervention dazu beitragen, den Prozess zu beschleunigen.
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