Überblick zum Steuerrecht Vietnam – Teil 4: Persönliche Einkommensteuer (PIT Vietnam)

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Anwendungsbereich:

Seit Januar 2009 gilt in Vietnam das Einkommenssteuergesetz. Bei der Einkommensteuerpflicht ist zunächst zwischen “Steuerinländern“ (Residents) und „Steuerausländern“ (Non-Residents) zu unterscheiden. Als Residents gelten Ausländer in Vietnam unter den folgenden Voraussetzungen:

1. Aufenthalt von mindestens 183 Tagen in einem Steuerjahr in Vietnam, oder

2. Permanenter Wohnsitz in Vietnam, bestehend insbesondere bei: Eingetragenem Wohnsitz auf der Aufenthaltsgenehmigung („residence card“) oder bei Anmietung eines Hauses bzw. Apartments in Vietnam mit einer Mietdauer von mindestens 183 Tagen in einem Steuerjahr in Vietnam.

Residents unterliegen der vietnamesischen Einkommensteuer mit ihrem gesamten weltweit zu versteuernden Einkommen, unabhängig davon, wo es gezahlt oder erhalten wird.

Personen, die diese Bedingungen für eine Steuerresidenz nicht erfüllen, gelten als einkommensteuerrechtlich als Non-Residents. Diese müssen ihr Arbeitseinkommen in Vietnam zu einem pauschalen Steuersatz von 20 % versteuern, und ihr Nicht-Arbeitseinkommen zu verschiedenen anderen Sätzen. Das vietnamesische Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Wenn sich eine Person im Kalenderjahr der ersten Ankunft weniger als 183 Tage in Vietnam aufhält, beträgt ihr erstes Steuerjahr den Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der Ankunft. Anschließend ist das Steuerjahr das Kalenderjahr.

Arbeitseinkünfte von Residents auf Grundlage nicht-selbständiger Tätigkeit:

Die Definition des steuerpflichtigen Arbeitseinkommens ist weit gefasst und umfasst alle Barvergütungen und Zuschüsse sowie verschiedene Sachleistungen. Nur folgende Einkünfte gelten nicht als Arbeitseinkünfte und sind damit einkommensteuerfrei:

  • Einmalige Übernahme der Umzugskosten für die Umsiedlung des ausländischen Arbeitnehmers nach Vietnam;
  • Flugkosten für Mitarbeiter, die in einer Reihe von Branchen (z. B. Erdöl, Bergbau) auf Rotationsbasis arbeiten;
  • Ein Heimflug pro Jahr für ausländische Arbeitnehmer;
  • Schulgeld für Kinder von ausländischen Arbeitnehmern;
  • Gesetzlicher Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung;
  • Übernahme von Beiträgen zu Vereinsmitgliedschaften (soweit nicht einem Arbeitnehmer individuell zuzuordnen, sondern von der gesamten Belegschaft zu nutzen);
  • Arbeitgeberbeiträge zu bestimmten nicht obligatorischen Versicherungssystemen im In- und Ausland ohne Auszahlung kumulierter Prämien an die Arbeitnehmer (z. B. Krankenversicherung, Unfallversicherung);
  • Zulagen für Hochzeit, Beerdigung (vorbehaltlich einer Obergrenze);
  • Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Mittagessen (wenn innerhalb der gesetzlichen Vorgaben);
  • Kosten von Büromaterial, Telekommunikation und Geschäftsreisen;
  • Überstunden- und Nachtzuschläge (aber nur in Höhe der Differenz zum normalen Lohn);
  • Fortbildungskosten (soweit berufsbezogen);
  • Bestimmte Arbeitskleidung (vorbehaltlich einer Obergrenze).

Folgende Einkünfte im Rahmen einer unselbständigen Tätigkeit sind dagegen als steuerpflichtige Einkünfte einzustufen:

  • Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Unterkunftsmöglichkeit, bis zu einer Höhe von 15 % des sonstigen Einkommens, im Falle der Zahlung einer Unterkunftspauschale ist diese zu 100 % zu versteuern;
  • Umzugskostenersatz, insbesondere „relocation“ bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (für Ausländer ist insoweit nur der erstmalige Umzug nach Vietnam steuerbefreit, wenn im Arbeitsvertrag geregelt);
  • nicht obligatorisch vorgeschriebene Versicherungsbeiträge sofern nicht als steuerfrei ausdrücklich vorgesehen;
  • Pauschalen für Dienstreisen (soweit nicht innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens);
  • Zuschüsse für Ausbildungskosten;
  • Mitgliedsgebühren (Golf, Tennis, Fitness);
  • Kosten für Urlaub, Reisen, Unterhaltung;
  • Sonstige Sachbezüge.

Das Arbeitseinkommen von Residents wird progressiv wie folgt besteuert (Einheit: 1.000 VND):


Durchschnittliches zu versteuerndes Jahreseinkommen
Durchschnittliches zu versteuerndes Monatseinkommen 
Steuersatz
1Bis zu 60.000,00
Bis zu 5.000,00
5%
2Von 60.000,01 bis 120.000,00
Von 5.000,01 bis 10.000,00
10%
3Von 120.000,01 bis 216.000,00
Von 10.000,01 bis 18.000,00
15%
4Von 216.000,01 bis 384.000,00
Von 18.000,01 bis 32.000,00
20%
5Von 384.000,01 bis 624.000,00
Von 32.000,01 bis 52.000,00
25%
6Von 624.000,01 bis 960.000,00
Von 52.000,01 bis 80.000,00
30%
7Über 960.000,01
Über 80.000,01
35%

Dabei werden in Vietnam folgende Freibeträge steuermindernd gewährt:

  • Arbeitnehmerbeiträge zu obligatorischen Sozial-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungssystemen;
  • Beiträge zu lokalen freiwilligen Rentensystemen (vorbehaltlich einer Obergrenze);
  • Persönlicher Freibetrag von 9,0 Mio. VND monatlich sowie Freibetrag für Angehörige von 3,6 Mio. VND monatlich pro Person. Die Angehörigenzulage wird nicht automatisch gewährt, sondern der Steuerpflichtige muss berechtigte abhängige Personen registrieren und der Steuerbehörde Belege vorlegen.
  • Weitere steuermindernde Abzüge gibt es für Beiträge für Institutionen oder Einrichtungen, welche sich um Kinder in schwierigen Situationen, Behinderte und alte, pflegebedürftige Menschen kümmern, sowie Beiträge für gemeinnützige und humanitäre Einrichtungen.

Für alle anderen Einkünfte von Residents gelten folgende abweichende Steuersätze: 

Art der Einkünfte
Steuersatz
Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen und Dividenden)
5%
Einkünfte aus Veräußerungen von Beteiligungen und Wertpapieren

20 % der Kursgewinne oder 0,1 % des Verkaufserlöses (bei Wertpapieren)

Einkünfte aus Verkäufen von Immobilien
2,0 % des Verkaufserlöses
Einkünfte aus sonstigen Geschäftstätigkeiten
0,5–5 % des Erlöses (Umsatz)
Einkünfte aus Lizenzgebühren und Franchising
5 %
Einkünfte aus Urheberrechten
5%
Einkommen aus Gewinnen und Preisen
10%
Einkommen aus Erbe und Schenkungen
10%

Einkünfte von Non-Residents unterliegen in Vietnam folgenden Steuersätzen:

Art der Einkünfte
Steuersatz

Einkommen von Geschäftstätigkeiten:

Handelswaren

Dienstleitungen

Produktionssektor, Bausektor, Transportsektor und andere Geschäftsfelder


1 % vom Umsatz

5 % vom Umsatz

2 % vom Umsatz


Einkommen aus der Erwerbstätigkeit
20 %
Einkünfte aus Kapitalanlagen (Zinsen und Dividenden)
5 %
Einkommen aus Verkäufen von Beteiligungen und Wertpapieren
0,1 % des Verkaufserlöses
Einkommen aus Verkäufen von Immobilien
25 % des Gewinns oder 2 % des Verkaufserlöses
Einkünfte aus Lizenzgebühren und Franchising über 10 Mio. VND
5%
Einkünfte aus Erbschaften, Schenkungen sowie Gewinne über 10 Mio. VND
10%

PIT Registrierung und Verwaltung: 

Residents mit zu versteuerndem Arbeitseinkommen müssen eine Steuernummer beim örtlichen Finanzamt beantragen. Für das zu versteuernde Arbeitseinkommen muss die Steuer monatlich oder vierteljährlich bis zum 20. Tag des Folgemonats bzw. bis zum 30. Tag des Monats nach dem Berichtsquartal vorläufig deklariert und gezahlt werden. Die gezahlten Beträge werden zum Jahresende mit der gesamten Steuerschuld abgeglichen. Eine jährliche endgültige Steuererklärung muss eingereicht werden und seit Juli 2020 muss jede zusätzliche Steuer innerhalb von vier Monaten nach Ende des Steuerjahres gezahlt werden. Ausländische Mitarbeiter müssen bei Beendigung ihres Vietnam-Einsatzes auch die sog. „PIT-Finalisierung“ machen und dabei sicherstellen, dass die Steuern ordnungsgemäß gezahlt/aktualisiert werden. Steuerrückerstattungen sind nur für Personen mit Steuernummer möglich.

Foto(s): @Fotolia.com/61228185


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