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Erbrecht im Trennungsjahr – Ansprüche des Ex-Partners vermindern!

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Kommt es in einer Ehe zur Trennung und ist sich einer der Ehepartner sicher, die Scheidung zu wollen, so gilt es, einiges zu regeln. Gerade nämlich im so genannten Trennungsjahr - also dem Jahr zwischen Trennung und tatsächlicher Scheidung - besteht eine Gefahr, die sich auf den ersten Blick nicht aufdrängt: Verstirbt einer der Ehepartner unerwartet, so hat auch während der Zeit des Getrenntlebens der andere Partner gesetzliche Erbansprüche auf bis zu 50% des Nachlasses (im Falle eines Testaments ggf. sogar noch mehr). 

Dem jedoch kann durch die Erstellung eines (neuen) Testaments vorgebeugt werden.

Wenn Kinder oder nahe Angehörige Vorzug erhalten sollen

Gerade nämlich, wenn die Trennung tatsächlich in einer Scheidung enden soll, möchten viele getrennt Lebende, dass ihr Ex-Partner im eigenen Todesfall nichts oder aber so wenig wie nur möglich von den hinterlassenen Vermögenswerten erhält.

Dies scheitert allerdings oft an einer kleinen Hürde. Denn formal besteht die Ehe auch im Trennungsjahr fort, was sich auf das Erbrecht auswirkt: Der Ehegatte hat im Todesfall - wenn kein anderslautendes Testament besteht - stets einen gesetzlichen Erbanspruch, der einen hohen Anteil am Gesamtnachlasses ausmacht.

Die einfache Lösung: Pflichtteil durch ein Testament

Doch gerade in der Erstellung eines Testaments liegt der Schlüssel, um den gesetzlichen Erbanspruch des Noch-Ehepartners einzuschränken. Denn getrennt Lebende haben stets die Möglichkeit, in einem Testament andere Personen als ihren Ex-Partner als Erben einzusetzen. Die Folge: Der Ex-Partner hat damit nur noch Ansprüche auf den so genannten Pflichtteil, der nur die Hälfte dessen Wert ist, was die ansonsten gültige gesetzliche Erbfolge dem Ex-Partner zubilligen würde.

Die Handlungsaufforderung ist daher eine einfache: Schon während der Trennung sollten der „Scheidungsfahrplan" und auch die Folgen der Trennung mit dem späteren Scheidungsanwalt, der idealerweise Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht zugleich ist, geklärt werden. So können von vornherein die größten Risiken und Nachteile ausgeschlossen werden.

Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator
,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht


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