Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung- Rat und Hilfe vom Fachanwalt!

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Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung ist meist ein Tatvorwurf, der mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang gebracht wird.  Jedoch wird er seit dem November 2020 auch nicht selten gegen Pflegepersonal oder Verantwortliche im medizinischen Bereich erhoben. Das Grundschema ist aber immer gleich.

Geregelt ist die fahrlässige Tötung in § 222 StGB. Jemand muss den Tod eines Menschen durch seine Fahrlässigkeit verursacht haben.

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den konkreten Umständen und seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten verpflichtet und imstande ist. Ob eine Verletzung der erforderlichen Sorgfalt vorliegt, wird anhand eines objektiven Maßstabs ermittelt. Daher ist danach zu fragen, wie sich ein besonnener und gewissenhafter Mensch in der konkreten Situation verhalten hätte. Dieses ist meist eine Frage des konkreten Einzelfalls. Objektive Anhaltspunkte sind aber hier , ob gegen bestehende Gesetze, Verordnungen oder Regeln verstoßen wurde.

Des weiteren muss genau dieser Sorgfaltspflichtverstoß die Ursache für den Tod gewesen sein. Ist es außerhalb aller Lebenserfahrung oder liegt ein atypischer Geschehensablauf vor, kann dieses verneint werden und der Tod war auch nicht vorhersehbar. Wäre der Tod auch eingetreten, wenn die Sorgfaltspflicht erfüllt worden wäre, entfällt gleichfalls eine Strafbarkeit. 

Diese sehr abstrakten Ausführung kann ein erfahrener Verteidiger bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände so nutzen, dass eine Verteidigererklärung meist zur Einstellung des Verfahrens führt. Eine klare Handlungsanleitung für alle Fälle kann aber nicht abgegeben werden. 

Das Strafmass reicht von einer Geldstrafe bis zur einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Entscheidend sind hier die Schwere des Pflichtverstoßes, eventuelle Vorstrafen, das Verhalten nach der Tat und im medizinischen Bereich besonders das berufliche Vorleben und die Einschätzung des beruflichen Umfeldes über die bisherige Tätigkeit. Auf jeden Fall lohnt sich die frühe Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das Ermittlungsverfahren so zeitig wie möglich zur Einstellung zu bringen, da neben einer strafrechtlichen Verurteilung auch Schadensersatzforderungen in nicht unerheblicher Höhe drohen.

Rechtsanwalt Andreas Junge ist seit 2008 Fachanwalt für Strafrecht und hat bundesweit in unzähligen Verfahren wegen fahrlässiger Tötung oder fahrlässiger Körperverletzung die Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine Strafe am unteren Bereich des Möglichen erreicht. Er hat damit das juristische Wissen und die praktische Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Rechtsanwalt Junge hat sein Büro in Berlin- Charlottenburg (direkt am Kurfürstendamm) und eine  Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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