Falschbeschuldigung wegen Sexualdelikt - Wie sich Beschuldigte wehren können

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Die Beschuldigung wegen eines Sexualdelikts (sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Missbrauch usw.) kommt für viele Betroffene überraschend.

Falscher Vorwurf - Vorladung häufig überraschend

In manchen Fällen zieht ein einvernehmliches Geschehen aus (zunächst)  unerklärlichen Gründen plötzlich gravierende Anschuldigungen und Folgen nach sich, die bis zur Untersuchungshaft reichen. Geradeso kommt es vor, dass Betroffene sich überhaupt nicht erklären können, weshalb sie plötzlich eine Vorladung der Polizei erhalten, nach der die "Vernehmung als Beschuldigter erforderlich" wegen des Vorwurfs einer sexuellen Nötigung, Vergewaltigung etc. erforderlich sein soll.

Viele Falschbeschuldigungen

Es hat sich gezeigt, dass die Zahl der falschen Anschuldigungen im Bereich der Sexualdelikte besonders hoch ist und scheinbar auch weiter steigt. Hierzu liegen verschiedene Einschätzungen in der ganzen Republik vor. So titelte die Ostsee-Zeitung 2015: "Acht von zehn Vergewaltigungen sind vorgetäuscht - Die Kriminalpolizei in Rostock ermittelt mit hohem Aufwand. Doch die Mehrzahl der angezeigten Fälle von sexuellem Missbrauch sind erfundene Geschichten.

Auch die Forschung macht entsprechende Beobachtungen; nach Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) aus dem Jahr 2014 kam es im Jahr 2012 in 8,4% aller angezeigten Sexualdelikte auch zu einer späteren Verurteilung. Der Anteil von 91,6 % hat sich daher offenbar als falsch, nicht ermittelbar oder nicht ausermittlungswürdig erwiesen.

So erwiesen sich z.B. 95 % der in Sorgerechtsstreitigkeiten erhobenen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs als falsch (Prof. Siegfried Willutzki, Familienrichter und Vorsitzender des Familiengerichtstages. Siehe auch FamRZ 2000/2).

Hilfe für Beschuldigte

Wer mit dem  falschen Vorwurf eines Sexualdelikts konfrontiert wird, (Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/Missbrauch usw.), der sollte sich umgehend durch einen auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger vertreten lassen. Erst aus der nur durch den Rechtsanwalt einsehbaren Ermittlungsakte ergibt sich der tatsächliche Stand des Verfahren und etwaige Möglichkeit frühzeitig in die richtige Richtung zu lenken.

Dabei gilt Widersprüche in den belastenden Angaben selbst und im Verhältnis zu sonstigen Feststellungen und Umständen (Verletzungen/Beweismittel/etc) aufzudecken und frühzeitig auch solche Tatsachen und Beweismittel in den Fokus zu nehmen, die den Vorwurf entkräften. Dies gilt vor allem dann, wenn im Übrigen eine Aussage-gegen-Aussage-Situation vorliegt, sagt der bundesweit tätige Rechtsanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Nils Schiering von der Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB in Hamm. Weitere Informationen erhalten Betroffene unter der 24h-Notfallnummer 017645656450.


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