FC Bayern München AG: Abmahnung Kanzlei Lentze Stopper – Ticketverkauf
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Eine Abmahnung der Kanzlei Lentze Stopper, ausgesprochen im Auftrag der FC Bayern München AG wegen eines Ticketverkaufs liegt uns zur Bearbeitung vor. Der FC Bayern München lässt erst seit kurzer Zeit wegen ATGB-Verstößen abmahnen. In dieser Zeit konnte unsere Kanzlei in zahlreichen Fällen erfolgreich gegen die Abmahnung verteidigen.
In der uns nun vorliegenden Abmahnung wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, innerhalb eines eBay-Angebots über den Kauf von Fußballtickets des 1. FC Bayern München gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb („ATGB“) verstoßen zu haben:
- fehlende Abbildung der ATGB
- öffentliches Anbieten der Tickets auf eBay
- höherer Verkaufspreis als Originalpreis
Unsere Mandantschaft wird sodann dazu aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.
Wurden Sie auch abgemahnt?
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung – bundesweit! Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Wichtig ist, dass Sie eine Abmahnung auf keinen Fall ignorieren sollten! Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Rechtliche Einschätzung der Abmahnung
Ob Ihre konkrete Abmahnung berechtigt ist oder nicht, entscheidet sich im Einzelfall. Zum Beispiel sollte geprüft werden, ob die ATGB des FC Bayern überhaupt in Ihren Kaufvertrag über die Tickets wirksam einbezogen wurden. Ist dies bspw. nicht der Fall, können die ATGB keinerlei bindende Wirkung Ihnen gegenüber entfalten. Wenden Sie sich an uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung!
Folgende Grundregeln sollten Sie im Fall einer Abmahnung beachten
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
- Nehmen Sie keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
- Bleiben Sie ruhig.
Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.
Ihr Vorteil
- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung.
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an.
- Bundesweite Vertretung.
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandats.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.
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