FRIDA KAHLO: Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der FRIDA KAHLO CORPORATION vor. Diese wird erneut ausgesprochen durch die Kanzlei Zierhut IP. Wir hatten in der Vergangenheit bereits häufiger über Abmahnungen der FRIDA KAHLO CORPORATION berichtet, da wir bereits eine nicht unerhebliche Anzahl von Mandanten gegen diese Art der Abmahnung verteidigt haben.

 

Gegenstand in dieser Abmahnung ist erneut die Berufung auf die Markenrechte der FRIDA KAHLO CORPORATION. Insofern wird in der Abmahnung angegeben, dass die Kennzeichen „FRIDA KAHLO“ sowie „FRIDA“ für zahlreiche Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt sind.

 

Bei unserer Mandantschaft handelt es sich erneut um einen Textilhändler, dem vorgeworfen wird, auf seiner Internetseite, das Kennzeichen in Form der Marke „FRIDA“ für Röcke verwendet zu haben.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von unserer Partei Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 € geltend gemacht, wobei sodann entgegenkommenderweise bei einer zügigen Erledigung der Angelegenheit in Aussicht gestellt wird, dass lediglich Kosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 187.500,00 €, mithin ein Betrag in Höhe von 2.616,90 €, geltend gemacht werden.

 

Daneben werden Schadenersatzansprüche sowie Auskunftsansprüche geltend gemacht. Als Auskünfte werden verlangt der erzielte Umsatz sowie der Erlös, die Anfrage, ob etwaige Produkte an gewerbliche Abnehmer verkauft worden sind sowie die Art und der Umfang der getätigten Werbung.

 

Wie ist mit diesen Abmahnungen umzugehen?

 

Zunächst ist, wie in jedem Fall, in einem ersten Schritt zu prüfen, ob in der vorliegenden Konstellation überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Dies ist bei markenrechtlichen Abmahnungen nach unserer Erfahrung häufig gar nicht so eindeutig, wie es sich zunächst darstellt. Neben den allgemeinen Voraussetzungen, wonach eine Verwendung des Kennzeichens bei gleichartiger Waren- oder Dienstleistungsklasse gegeben sein muss, mangelt es, wie bei vielen markenrechtlichen Abmahnungen, häufig an der sogenannten markenmäßigen Verwendung. Unter der markenmäßigen Verwendung versteht man die Eignung des konkreten Verstoßes, d. h. der Verwendung des konkreten Kennzeichens, die sogenannte Herkunftsfunktion der originären Marke zu beeinträchtigen. Dies ist beispielsweise dann nicht der Fall, wenn die Verwendung des Kennzeichens auf rein beschreibender Art und Weise erfolgt.

 

Unsere Kanzlei hat insbesondere in den letzten Jahren eine hohe Anzahl von Textilhändlern sowie Unternehmen vertreten, die im Textildruck tätig sind. In diesen Fällen waren wir sowohl auf Aktiv- als auch auf Passivseite häufig tätig. Insbesondere auf der Passivseite konnten wir hierbei häufig mit dem Argument gewinnen, dass beispielsweise eine markenmäßige Verwendung nicht vorliege, da durch die verwendete Bezeichnung lediglich das konkrete Angebot näher beschrieben wird. Wir haben hierüber nicht nur außergerichtliche Verfahren geführt, sondern auch zahlreiche gerichtliche Verfahren in der ganzen Bundesrepublik.

 

Insofern sollte es an dieser Stelle unbedingt vermieden werden, sich auf etwaige Experimente einzulassen. Vor dem Hintergrund des hohen wirtschaftlichen Risikos einer markenrechtlichen Abmahnung ist nach unserer Auffassung an dieser Stelle absolutes Spezialwissen gefragt. So kann es in solchen Konstellationen schnell dazu kommen, dass im Falle einer falschen Einschätzung oder einer mangelnden Argumentation es zu unnötigen Gerichtsverfahren kommt, die mit erheblichen Kosten verbunden sind.

 

Im Grundsatz gilt daher zunächst, dass Sie folgende Verhaltensweisen bei dem Erhalt einer Abmahnung an den Tag legen:

 

- Ruhe bewahren

- Fristen notieren

- Keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung ungeprüft

- Keine Zahlung etwaiger Beträge

- Zunächst keine Erteilung von Auskünften oder Ähnlichem

- Beauftragung eines Fachanwaltes für gewerblichen Rechtsschutz

 

Soweit auch Sie eine Abmahnung oder gar Klage der FRIDA KAHLO CORPORATION erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlos Ersteinschätzung an, wonach Sie uns bitte Ihre Abmahnung gerne per E-Mail zukommen lassen und wir uns bei Ihnen umgehend zurückmelden. Natürlich können Sie uns auch jederzeit telefonisch kontaktieren. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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