Glücksspielstaatsvertrag 2016: Konsens bei Sportwetten, aber noch keine Rechtssicherheit

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Rechtliche Vorgaben und die Realität klaffen im deutschen Glücksspielmarkt weit auseinander. Wer in Deutschland illegale Glücksspiele anbietet, hat derzeit noch teilweise gute Karten, ungeschoren davonzukommen.

Als Beispiel werden von der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim Anbieter von Sportwetten im Internet genannt, die keine Konzession haben und daneben auch noch Online-Casinospiele anbieten, die nach Glücksspielstaatsvertrag verboten sind.

Von der Glücksspielaufsicht werde dies häufig geduldet. Während Vergehen gegen das Glücksspielrecht, wenn überhaupt, nur mit kleineren Geldstrafe geahndet würden, zahlten diese Anbieter in der Regel ihre Steuern auf die Sportwetten, da bei Steuervergehen die Strafen hoch seien.

Sportwetten-Beschränkung auf 20 Lizenzen aufgehoben

Auf Ihrer Herbstkonferenz haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 28.Oktober 2016 auf folgendes Vorgehen verständigt:

  1. Die Begrenzung der Konzessionen für Sportwetten von 20 soll aufgehoben werden. Konzessionen sollen künftig anhand von qualitativen Mindeststandards vergeben werden. Es bleibt abzuwarten, wie dies praxisnah und gerichtsfest umgesetzt werden kann. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Länder sich nach langen, kontroversen Debatten auf ein Verfahren geeinigt haben.
  2. Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden sollen prüfen, wie der Vollzug gegenüber illegalen Online-Glücksspielangeboten (insbesondere illegalen Lotterieangeboten, Sportwettenangeboten, Online-Casinoangeboten) kurz- und mittelfristig nachhaltig verbessert werden kann und inwieweit dabei die Gründung einer Anstalt des öffentlichen Rechts zur weiteren Stärkung des Vollzugs in diesen Bereichen beitragen kann
  3. Bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages (§ 32 GlüStV) sollen auch die Vereinfachung der Identifizierung und Authentifizierung der Spieler im Internet untersucht werden und der Ersatz des monatlichen Einsatzlimits im Internet von 1.000 EUR durch ein Verlustlimit von 1.000 EUR.
  4. Weiterhin soll die aktuelle tatsächliche Entwicklung im Bereich von Online-Casinoangeboten analysiert und unter Berücksichtigung der Erfahrungen in anderen europäischen Ländern geprüft werden, welche regulatorischen Maßnahmen dazu beitragen könnten, die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages besser zu erreichen. Auch die Tatsache, dass der illegale Online-Casino-Markt einer kritischen Prüfung unterzogen und die Aufsicht gestärkt werden soll, ist zu befürworten.

Umsetzung der Änderungen – wann ?

Damit wird zwar einerseits ein Stück mehr Klarheit im Bereich Sportwetten anvisiert; im Übrigen bleibt es aber vorerst bei Prüfaufträgen. Ob es zu einer zügigen Einleitung des Ratifizierungs- und Notifizierungsverfahrens kommen wird, so dass die Änderungen im Frühjahr 2018 in Kraft treten können, ist abzuwarten.

Nach wie vor mangelt es in Deutschland im Online-Gaming vielfach an eindeutigen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren konsequenter Umsetzung. Weiterhin bleiben viele Fragen im deutschen Glücksspielrecht offen – nach wie vor kein guter Boden für langfristige, verlässliche und damit nachhaltige Investitionsentscheidungen.


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