Hager Hülsen Rechtsanwälte: Markenrechtliche Abmahnung für Mach Dich Wach! GmbH

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Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat kürzlich Kenntnis von einer aktuellen Abmahnung der Hager Hülsen Rechtsanwälte im Auftrag der Mach Dich Wach! GmbH aus Laudenbach erhalten. In der Abmahnung geht es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung. 

Die Worte „Mach dich wach!“ seien, so heißt es in der Abmahnung, beim Deutschen Marken- und Patentamt unter der Registernummer 302015228133 als Wort-Bildmarke eingetragen und daher markenrechtlich für die Nizza-Klassen 05, 40, 32 geschützt. In der Abmahnung heißt es weiter, der Adressat der Abmahnung habe auf einem von ihm hergestellten und vertriebenen Getränk mit der geschützten Marke der Hager Hülsen Rechtsanwälte geworben, obwohl er hierfür keine Genehmigung des Markeninhabers (also der Mach Dich Wach! GmbH) habe. Das Getränk, welches der Abmahnadressat anbiete, falle unter die geschützte Nizza-Klasse 32 („Koffeinhaltige Energiegetränke, Koffeinhaltige Getränke ohne Alkohol, Nichtalkoholische koffeinhaltige Getränke“).

Wegen der vermeintlichen Markenverletzung gem. § 14 Abs. 1 MarkenG stünden der Mach Dich Wach! GmbH folgende Ansprüche zu:

  • Unterlassungsanspruch (§§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG)

Der Adressat wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. 

  • Auskunftsansprüche (§ 19 Abs. 1 MarkenG)

Die Hager Hülsen Rechtsanwälte machen Auskunftsansprüche geltend, die sich u. a. auf die Anzahl der verkauften Getränke bezieht.

  • Schadensersatzansprüche (§§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG)

Diese beziehen sich zunächst auf die Rechtsanwaltskosten, welche 1.822,96 € betragen sollen.

Rechtliche Würdigung:

Es stellt sich die Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche in diesem Umfang und in dieser Höhe berechtigt sind. Jede Abmahnung ist anders. Daher muss zur Beantwortung der Berechtigung einer Abmahnung immer der genaue Einzelfall geprüft werden. Wir bieten Personen, die abgemahnt wurden, die Möglichkeit, uns ihre Abmahnung zunächst völlig unverbindlich zu übersenden. Wir bieten in diesem Fall eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres individuellen Sachverhalts an.

Immer häufiger beobachten wir gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen, dass bei den angemeldeten Marken fraglich ist, ob dieser überhaupt hätten eingetragen werden dürfen. So stellt recht häufig die berechtigte Frage, ob nicht ein sog. Freihaltebedürfnis besteht, welches einer Eintragung nach § 8 MarkenG entgegensteht.

Geben Sie bitte nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung der Hager Hülsen Rechtsanwälte ab. Diese stellt ein Schuldeingeständnis dar.

Ihr Vorteil in unserer Kanzlei:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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