Hausdurchsuchung wegen Meldung vom NCMEC? Ein Fall für Strafrechtsspezialisten!
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"Der Beschuldigte ist verdächtig, am ... um ... Uhr über den Internetdienst BingImage eine kinderpornographische / jugendpornographische Bilddatei hochgeladen zu haben, um diese anderen Nutzern der Internetsuchmaschine zur Verfügung zu stellen. ... Der Verdacht beruht auf einer Meldung des NCMEC an das Bundeskriminalamt (BKA). als Anschlußinhaber der zur Tatzeit genutzten IP-Adresse konnte der Beschuldigte ermittelt werden, sodass anzunehmen ist, daß er die Datei hochgeladen hat."
So oder so ähnlich könnte der Durchsuchungsbeschluß des für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts lauten, den Ihnen die Polizei überreicht hat - um dann Ihre Wohnung zu durchsuchen und sämtliche Handys, Computer, USB-Sticks usw. im Haus zu beschlagnahmen.
Wenn bei Rechtsanwalt Heiko Urbanzyk aus Coesfeld (bei Steinfurt, Gescher, Borken, Stadtlohn) das Telefon wegen solcher Durchsuchungen mit Vorwurf sexueller Mißbrauch, Kinder- und Jugendpornographie klingelt, sind mittlerweile in fast allen Fällen Meldungen des sog. National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) der Auslöser für den Tatverdacht.
Wie läuft das mit NCMEC?
Die Kurzfassung: Unsere Telekommunikation und Internetnutzung wird durch Algorithmen dauerhaft überwacht. Die Kommunikation wird in Echtzeit auf Inhalte mit Nacktheit möglicher Kinder und Jugendlicher überprüft. WhatsApp, Facebook, Instagram, FB-Messenger, Bing, Google und viele Anbieter mehr melden festgestellte Kinder- und Jugendpornographie an den NCMEC in den USA. Es handelt sich um vollautomatisierte Vorgänge.
Bei Suchmaschinen und auch WhatsApp merken die Nutzer meist nicht, daß ihnen ein solcher Vorwurf gemacht wird. Es erfolgt die Meldung (Cyber Tipline Report) und irgendwann steht völlig unerwartet die Polizei vor der Tür.
Nutzer von z.B. Instagram, Snapchat oder Dropbox erfahren hingegen oft sofort von dem Vorwurf, mit Kinder-/Jugendpornographie zu tun zu haben - indem eine Sperrung des Accounts erfolgt. Diese Sperrung wird - spätestens auf Rückfrage - mit AGB-Verstoß in Form pornographischer Bilder begründet. Dies geschieht wiederum bei WhatsApp regelmäßig nicht und kontaminierte Chats bestehen oft noch bis zur Durchsuchung Monate später fort.
Vom NCMEC (durch Polizisten auch "Neck-Meck" genannt) wird der Vorgang über das BKA an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergegeben. Diese prüfen erstmals überhaupt richtig, was an dem Vorwurf dran ist - und es folgt die Durchsuchung.
Durchsuchung nach NCMEC-Meldung - Strafverteidigung lohnt sich!
Beschuldigter und damit Adressat der Durchsuchung wird zumeist der Anschlußinhaber, dessen IP-Adresse registriert wird. Selten nachweisbar ist, welches Endgerät überhaupt genutzt wurde. Über Art des Messengers oder e-mail-Adressen des Nutzers ist dies aber nicht selten konkretisierbar. Sind im Haushalt der IP-Adresse mehrere Personen gemeldet, stehen leider völlig grundlos zunächst die erwachsenen, männlichen Haushaltsmitglieder unter Verdacht.
Es lohnt sich in jedem Fall, während und/oder nach der Durchsuchung zum Vorwurf zu schweigen! Wer glaubt, er könne durch Reden etwas "klären" oder "sich erklären" will, liegt falsch.
In vielen Fällen kann vielleicht das tatsächliche Endgerät der Kommunikation oder der konkrete Nutzer im Haushalt der IP-Adresse niemals festgestellt werden. Oder der angebliche Upload von Kinderpornographie war die technische Folge eines Suchvorgangs, in dem es niemals um solche Dateien ging... Darauf wollen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte bloß nie ohne entsprechende Verteidigungsanträge von alleine kommen. Sie wollen verurteilen, denn irgendwie wird man schon das richtige Schwein erwischt haben.
Technische und juristische Verteidigungsoptionen bewahrt sich allein derjenige, der...
- ... schweigt! Sie sind nicht verpflichtet, mit den Polizisten über den Vorwurf, Ihr Internetnutzungsverhalten oder sonstwas zu reden.
- ... keine PIN / Paßwörter von Geräten herausgibt. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Sie helfen sich selbst auch nicht dadurch, wie viele Polizeibeamte im freundlichen Ton Sie zu überlisten versuchen.
Hoffnung aufgegeben? Dafür gibt es keinen Grund!
Selbst wenn es für all diese Tipps oben zu spät ist: Ziehen Sie wenigstens jetzt den richtigen Schluß daraus und verteidigen Sie sich mit Hilfe eines Anwalts. Rechtsanwalt Urbanzyk weiß als Fachanwalt für Strafrecht in Coesfeld, daß Beschuldigte meistens aus ihrer Sicht "zu spät" zum Anwalt gehen - und doch kann allein Ihr Strafverteidiger nach Akteneinsicht beurteilen, welche Verteidigung noch sinnvoll möglich ist. Ganz oft "läßt sich noch was machen".
Bei Strafverfahren mit NCMEC-Bezug sollte Ihr Strafrechtsanwalt über eine besondere praktische Erfahrung in diesem Bereich verfügen. Es ist ein Spezialgebiet, auf dem insbesondere auch die Polizei und Staatsanwaltschaft Ihnen mit Spezialabteilungen gegenüber steht.
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