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31.01.2017
von Rechtsanwalt Marc E. Evers
US-Behörden haben keinen Zugriff auf Daten, die von US-Unternehmen auf ausländischen Servern gespeichert werden. Microsoft hat damit in dem Rechtsstreit um Herausgabe von Nutzerdaten in den USA einen großen Sieg errungen. Vgl. …