INKASSO EINTREIBEN UNBERECHTIGTER FORDERUNGEN

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Sie erhalten Post von einem Inkassobüro. Dieses Schreiben enthält eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung und diversen Drohungen.  Es wird eine Forderung, z.Bsp. eine unbezahlte Rechnung, geltend gemacht, die Sie sich nicht erklären können. Voraussetzung für das Bestehen einer berechtigten Forderung ist eine Anspruchsgrundlage, ein rechtswirksamer Vertrag.

 Was nun?
 Nichts Unüberlegtes tun - Ruhe bewahren                                                  

Prüfen Sie, ob überhaupt eine vertragliche Grundlage besteht, ob Sie einen solchen Vertrag geschlossen haben. Nur ein solcher Vertrag kann Grundlage für das Entstehen einer rechtswirksamen Forderung sein. Besteht diese Anspruchsgrundlage nicht, entsteht auch keine berechtigte Forderung. Wenn eine solche Forderung nicht besteht, möglichst sofort, spätestens nach 2 Wochen ab Zustellung, Widerspruch gegen die Forderung beim Inkassobüro einlegen.       Eine E-Mail mit Lesebestätigung reicht, besser aber postalisch mit Einwurfeinschreiben. 
 
Der Widerspruch muss enthalten:

 Widerruf und Feststellung, dass Sie einen solchen Vertrag nicht geschlossen haben. Verlangen Sie die Vorlage dieses Vertrages sowie Angaben bzw. Beweise, wie es zu diesem angeblichen Vertragsschluss gekommen sein soll. Falls ein Fernabsatz behauptet wird, fordern Sie den Beweis, dass Sie nach den Bestimmungen des Fernabsatzes belehrt worden sind. Hilfsweise widerrufen Sie diesen Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und kündigen fristlos. Weiterhin fechten Sie den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Dies ist wichtig, da auch ein tatsächlich abgeschlossener Vertrag angefochten werden kann. In diesem Fall ist anwaltliche Hilfe unerlässlich.

Üblich ist auch der Aufbau von Drohkulissen von Seiten unseriöser Inkassobüros. Eine beliebte Methode ist die Drohung mit einem Schufaeintrag. Der Eintrag einer unberechtigten Forderung ist unzulässig. Drohen Sie dem Inkassobüro an, gerichtlich dagegen  vorzugehen. Sie können auch noch der Nutzung und oder Verarbeitung ihrer Daten widersprechen und Löschung verlangen. Diese genannten Punkte muss der Widerspruch enthalten.

Mit der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu drohen, ist Standard. Die Kostenübernahme, die den Betroffenen droht, verleitet sie häufig dazu, die Zahlung zu leisten. Deshalb eine kurze Darstellung des gerichtlichen Mahnverfahrens:

 Zunächst Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids, dann Erlass durch das Gericht. Gegen den Mahnbescheid kann binnen 2 Wochen ab Zustellung Widerspruch eingelegt werden.    Wird der Widerspruch nicht eingelegt, kann das Inkassobüro Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen.
 Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids kann binnen 2 Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird weder Widerspruch noch Einspruch eingelegt, hat das Inkassobüro einen vollstreckbaren Titel und kann durch den Gerichtsvollzieher zwangsvollstrecken lassen.

Ich empfehle, bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, da der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid Probleme mit sich bringen kann, die in diesem Rahmen nicht zu erörtern sind.

Also: Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird das Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben. Das Gericht fordert den Antragsteller zur Einreichung einer Anspruchsbegründung in Form einer Klageschrift auf. Dies bedeutet, dass nun der angebliche Vertrag als Beweis vorgelegt werden muss. Ist das Inkassobüro bzw der Antragsteller dazu nicht in der Lage, verliert er den Prozess und hat die Kosten zu tragen. Davor scheuen auch unseriöse Inkassobüros zurück. Gibt es die entsprechende Rechtsgrundlage nicht, sind Sie auf der sicheren Seite.                                       
Da die Zahl unberechtigt erhobener Forderungen weiterhin ansteigt, ist es wichtig, Betroffene entsprechend zu informieren. In der Regel ist anwaltliche Hilfe unumgänglich.                                   

Anmerkung: Falls Sie feststellen, die Forderung besteht zu Recht, sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist zahlen, da ansonsten ein Anstieg der Kosten unvermeidlich wäre.

                                                                                            




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