Inkomplette Paraplegie durch Kompression einer Spinalkanalstenose TH 11/12 nach MRSA-Infektion
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Landgericht Duisburg - vom 18. November 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Inkomplette Paraplegie durch Kompression einer Spinalkanalstenose TH 11/12 nach MRSA-Infektion, LG Duisburg, Az. 8 O 322/12
Chronologie:
Die Klägerin ist Witwe und Erbin des zwischenzeitlich verstorbenen Patienten. Dieser unterzog sich im Krankenhaus der Beklagten einer Wirbelsäulenoperation. Nach seiner Entlassung kam es zu Komplikationen, die eine Wiederaufnahme und erneute Operation erforderten. Es erfolgte eine Verlegung in eine andere Klinik, wo neben einer teilweisen Querschnittslähmung auch eine Infektion mit Krankenhauskeimen festgestellt wurde. In der Folge erlitt der Patient noch mehrere Schlaganfälle und verstarb schließlich nach einem dieser.
Verfahren:
Das Landgericht Duisburg hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter stellte im Ergebnis einige Behandlungsfehler fest. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor. Der Streitwert wurde auf rund 350.000,- Euro festgesetzt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Infektion mit Krankenhauskeimen stellt die Behandlerseite zunehmend vor Probleme. Experten gehen von zehntausenden Todesfällen in Deutschland pro Jahr aufgrund von Infektionen aus, die sich Patienten in Krankenhäusern zugezogen haben. Hier sind Medizin und Politik gefordert, mit geeigneten Mitteln dagegen zusteuern, so RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.
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