Ist der Erbschein, welcher im Ausland erteilt wurde, in der Türkei gültig?
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Was ist ein Erbschein?
Im Falle des Todes einer Person wird dieses Dokument von einem Amtsgericht oder einem Notar ausgestellt, um die gesetzlichen Erben zu bestimmen. Dabei bestimmt sich die Verteilung der Erbanteile im türkischen Erbrecht nach dem türkischen Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wo kann ein Erbschein in der Türkei beantragt werden?
Ein Erbschein kann entweder bei einem Notar oder beim Amtsgericht beantragt werden. Wenn sich zwischen den Erben ausländische Staatsbürger befinden, sollte der Erbschein beim Amtsgericht beantragt werden.
Ist ein im Ausland ausgestellter Erbschein in der Türkei gültig?
Ausländische Gerichtsurteile können grundsätzlich nur dann rechtskräftig werden in der Türkei, wenn diese durch eine Anerkennungs- und Vollstreckungsklage anerkannt werden. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob ein ausländischer Erbe einen ausländischen Erbschein in der Türkei anerkennen und vollstrecken lassen kann.
Erbscheine sind Dokumente, deren Inhalt widerlegt werden kann, und haben daher keine endgültige Rechtskraft. Sie sind weder formell noch materiell rechtskräftige Urteile. Deshalb sind sie in der Türkei nicht zur Anerkennung und Vollstreckung geeignet. In der Türkei können ausländische Gerichtsurteile nur anerkannt und vollstreckt werden, wenn sie endgültige Rechtskraft besitzen. Da Erbscheine keine endgültige Rechtskraft besitzen, können sie in der Türkei nicht anerkannt und vollstreckt werden. Daher muss ein ausländischer Erbe hinsichtlich seines Erbguts in der Türkei bei einem türkischen Amtsgericht einen Erbschein beantragen.
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