Jugendstrafrecht – Was Eltern wissen müssen, wenn Post von der Polizei kommt.
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Wenn Eltern ein Schreiben von der Polizei erhalten, weil ihr Kind in eine strafrechtliche Angelegenheit verwickelt ist, ist die Verunsicherung oft groß. Was bedeutet das für die Zukunft des Kindes? Droht eine Vorstrafe? Und wie sollten Eltern nun reagieren? Dieser Rechtstipp gibt einen Überblick über das Jugendstrafrecht und zeigt auf, worauf Eltern achten sollten.
1. Das Jugendstrafrecht – Milderung statt Härte
Das Jugendstrafrecht ist nicht mit dem Erwachsenenstrafrecht gleichzusetzen. Es verfolgt nicht primär das Ziel der Bestrafung, sondern soll erzieherisch auf junge Menschen einwirken. Dabei gelten folgende Grundsätze:
Anwendbarkeit: Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche (14–17 Jahre) und kann in bestimmten Fällen auch auf Heranwachsende (18–20 Jahre) angewendet werden.
Erzieherischer Ansatz: Anstatt harter Strafen stehen Maßnahmen im Vordergrund, die den Jugendlichen von weiterem Fehlverhalten abhalten sollen.
Maßnahmen statt Strafen: Statt Gefängnis drohen in den meisten Fällen Erziehungsmaßregeln, Sozialstunden oder Täter-Opfer-Ausgleich.
2. Was tun, wenn ein Schreiben von der Polizei kommt?
Wenn Eltern eine polizeiliche Vorladung oder eine Mitteilung über ein Ermittlungsverfahren erhalten, ist besonnenes Handeln gefragt:
Ruhe bewahren: Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung.
Recht auf Schweigen: Weder der Jugendliche noch die Eltern müssen gegenüber der Polizei eine Aussage machen. Oft ist es ratsam, zunächst keine Angaben zu machen.
Anwalt konsultieren: Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und das weitere Vorgehen zu klären.
3. Prävention statt Strafe – Der pädagogische Grundgedanke
Das Jugendstrafrecht verfolgt das Ziel, Jugendliche von weiteren Straftaten abzuhalten. Deshalb setzen Gerichte oft auf Maßnahmen wie:
Sozialstunden: Der Jugendliche arbeitet gemeinnützig, um Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.
Erziehungsauflagen: Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings oder Suchtberatungen, um Ursachen des Fehlverhaltens zu bekämpfen.
Täter-Opfer-Ausgleich: Falls möglich, soll eine Wiedergutmachung zwischen Täter und Opfer erfolgen.
4. Fazit: Unterstützung statt Panik
Ein Schreiben von der Polizei ist ernst zu nehmen, bedeutet aber nicht das Ende der Zukunftsperspektiven des Kindes. Eltern sollten ruhig bleiben, rechtliche Beratung einholen und ihr Kind unterstützen. Da das Jugendstrafrecht auf Prävention statt auf reine Bestrafung setzt, gibt es viele Möglichkeiten, um eine zweite Chance zu erhalten.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Jugendstrafrecht zu konsultieren.
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