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Jugoslawische Führerscheine müssen umgetauscht werden

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Wer aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland umzieht, sollte zuvor überprüfen, ob er hier mit seiner Fahrerlaubnis fahren darf. Dies gilt auch für Führerscheine, die im ehemaligen Jugoslawien erworben wurden. Was Sie beachten sollten, wenn Sie einen solchen jugoslawischen Führerschein besitzen, erfahren Sie hier:

Umschreibung ausländischer Führerscheine

Eine im Ausland erworbene Fahrerlaubnis ist in Deutschland sechs Monate lang gültig. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Betroffene einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland begründet. Diese Regelung gilt für die sogenannten Drittstaaten-Führerscheine aus denjenigen Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.

Während dieser sechs Monate ist zusammen mit dem Führerschein eine Übersetzung mitzuführen, sofern der Führerschein nicht in englischer Sprache ausgestellt ist.

Spätestens mit Ablauf der Frist muss der ausländische Führerschein in einen deutschen Führerschein getauscht werden. Die jeweiligen Voraussetzungen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Drittstaat der Führerschein erworben wurde.

Hierfür bedarf es in der Regel zwar keiner Fahrschulausbildung, grundsätzlich muss jedoch eine Theorie- und Praxisprüfung absolviert werden. Dabei kommen je nach Drittstaat jedoch Erleichterungen in Betracht, die sich aus der sogenannten Staatenliste (Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung) ergeben.

Führerschein aus Jugoslawien 

Führerscheine, die im ehemaligen Jugoslawien erworben wurden, stellen dabei einen Sonderfall dar. Denn nach einer Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 25.11.2020, Az.: 16 A 2303/19) gibt es keine Erleichterungen für jugoslawische Führerscheine, die bereits in einen serbischen Scheckkarten-Führerschein umgetauscht wurden. Denn Jugoslawien sei dabei als „eigener Drittstaat“ zu beurteilen, der nie in der Staatenliste der Anlage 11 aufgeführt war. Die Erleichterungen für Drittstaaten, die sich aus der Staatenliste ergeben, greifen demnach nicht für jugoslawische Führerscheine.

Zwischenzeitlicher Umtausch in EU-Führerschein

Problematisch ist auch die Konstellation, dass der jugoslawische Führerschein zwischenzeitlich ohne erneute Prüfung in einen EU-Führerschein umgetauscht wurde. Hier müssen Betroffene beachten, dass ihr Führerschein dennoch nicht den Anerkennungsregeln für EU-/EWR-Führerscheine unterliegt. Vielmehr gelten hier weiterhin die Regelungen für Drittstaaten-Führerscheine, sodass die Fahrerlaubnis in Deutschland umgetauscht werden muss.

Hinweis: Dies gilt nicht für Führerscheine, die in den Nachfolgestaaten Jugoslawiens durch eine Prüfung erworben wurden, sofern diese Staaten der EU beigetreten sind (dies gilt für Slowenien und Kroatien). Diese Führerscheine werden prüfungsfrei und ohne Umschreibverpflichtung anerkannt.

Hinweis: Wer einen jugoslawischen Führerschein auch nach Ablauf der sechsmonatigen Frist weiterhin nutzt, ohne ihn in eine deutsche Fahrerlaubnis umzutauschen, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Zwischenzeitliche Verlängerung des jugoslawischen Führerscheins

Wird die Geltungsdauer des jugoslawischen Führerscheins von einer Behörde der Republik Serbien verlängert, liegt anschließend eine serbische Fahrerlaubnis vor. Diese kann grundsätzlich unter den vorgenannten erleichterten Voraussetzungen in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden.

Voraussetzung dazu ist jedoch, dass der betroffene Führerscheininhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Verlängerung der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis in demjenigen Staat hat, in dem die Verlängerung durchgeführt wird, also in Serbien.


Foto(s): stock.adobe.com/Pixelot

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