Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der ABB Asea Brown Boveri Ltd. wegen einer Markenrechtsverletzung
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Abmahnung der Kanzlei Taylor Wessing im Auftrag der ABB Asea Brown Boveri Ltd. wegen Verletzungen der Rechte an der Marke „ABB“.
Die Kanzlei Taylor Wessing vertritt die Interessen der ABB Asea Brown Boveri Ltd., welche Inhaberin der Markenrechte an „ABB“ ist. Die ABB Asea Brown Boveri Ltd. ist ein deutscher Energie- und Automatisierungstechnikkonzern mit Hauptsitz in Zürich. Die Marke „ABB“ ist Bestandteil nahezu sämtlicher Unternehmen des ABB-Konzerns und zudem weltweit als Marke geschützt. Die Kanzlei Taylor Wessing verschickte aktuell eine Abmahnung mit dem Vorwurf, der Betroffene habe die Bezeichnung „ABB“ online für den Vertrieb einer Antenne benutzt, die nicht von der ABB Asea Brown Boveri Ltd. kommt. Dadurch soll eine Verletzung der Markenrechte vorliegen.
Die Kanzlei Taylor Wessing fordert aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie Auskunft über die weitere Verwendung der Marke „ABB“. Außerdem wird der Ersatz der Anwaltskosten, Schadensersatz und eine Vertragsstrafe gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.
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