Kindergeld bezogen trotz abgebrochener Ausbildung: Anzeige wegen Steuerhinterziehung?

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Viele Eltern und junge Erwachsene erleben eine böse Überraschung: Ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, weil nach dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums weiterhin Kindergeld bezogen wurde. Der Grund: Wer eine Ausbildung beendet oder unterbricht, muss dies unverzüglich der Familienkasse mitteilen. Geschieht das nicht, kann der weitere Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung gewertet werden – mit unangenehmen strafrechtlichen Folgen.

Wann besteht Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr?

Grundsätzlich erhalten Eltern Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, wenn dieses sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Nach dem Schulabschluss kann das Kindergeld auch in Übergangszeiten weiterbezogen werden – allerdings nur für maximal vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. In dieser Zeit darf keine längere Unterbrechung entstehen. Andernfalls besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der Familienkasse.

Welche Pflichten bestehen nach einem Ausbildungsabbruch?

Wer eine Ausbildung abbricht, muss dies der Familienkasse gemäß § 68 Abs. 1 EStG melden. Wer diese Pflicht verletzt, obwohl sich dadurch der Kindergeldanspruch ändert, begeht möglicherweise eine Steuerstraftat. Denn das Kindergeld wird in Form einer Steuervergütung gezahlt. Ein unberechtigter Bezug kann als Steuerhinterziehung nach § 370 AO bewertet werden. Die Verletzung der Mitteilungspflicht kann also strafrechtliche Konsequenzen haben.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung durch unrechtmäßigen Kindergeldbezug?

Die strafrechtlichen Folgen einer solchen Steuerhinterziehung können erheblich sein:

🔸 Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kindergeldes
🔸 Säumniszuschläge und Zinsen auf den Rückforderungsbetrag
🔸 Geldstrafe oder Freiheitsstrafe – je nach Schadenshöhe
🔸 Eintrag ins Führungszeugnis, was berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann

Selbst wenn der Fehler aus Unwissenheit geschieht, schützt das nicht vor einer Strafverfolgung. In vielen Fällen leitet die Familienkasse ein Ermittlungsverfahren ein, sobald sie den Verdacht schöpft.

Wie sollten Betroffene im Ermittlungsverfahren reagieren?

Wenn Sie Post von der Familienkasse oder der Steuerfahndung erhalten, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen, bevor Sie einen spezialisierten Strafverteidiger konsultiert haben. Unüberlegte Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Ein erfahrener Anwalt beantragt Akteneinsicht und prüft die Vorwürfe genau. Oftmals kann das Verfahren durch frühzeitige Verteidigung und geschickte Kommunikation mit den Behörden eingestellt werden.

Dr. Maik Bunzel – Ihr Anwalt bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kindergeld

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht sowie zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung in Verfahren wegen Steuerhinterziehung, insbesondere bei Fällen rund um Kindergeld und andere staatliche Leistungen. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel ist Dr. Maik Bunzel bundesweit als Strafverteidiger tätig.

Sie können jederzeit ein kostenloses Erstgespräch mit Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel vereinbaren. Er erläutert Ihnen Ihre Möglichkeiten und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Sie erreichen ihn direkt unter 0151 21 778 788 – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist – eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, um schwerwiegende Konsequenzen zu verhindern.

Foto(s): Maik Bunzel

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