Kinderpornographie: Soll ich meinen Mann anzeigen? [Update 11.9.24]

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie fragen sich, ob Sie Ihren Partner anzeigen sollen, weil Sie illegale Pornobilder auf seinem Handy oder PC gesehen haben? Der Beitrag gibt die Antwort - und die ist ein klares Nein.


Die Situation: 

Sie entdecken zufällig auf dem Laptop oder Handy Ihres Mannes oder Freundes pornographische Darstellungen. So weit, so normal. Aber: Die abgebildeten Personen sind jung, viel zu jung. Es könnte sich um Kinderpornographie handeln! Die Frage - was tun?

Ab zur Polizei? 

Natürlich haben Sie - um es milde zu formulieren - ein massives Störgefühl. Kinderpornographie? Das geht gar nicht! Es wird sogar ausdrücklich empfohlen, die Polizei zu verständigen, wenn ein solcher Verdacht besteht: 

"Aktion tu was". Die "Polizei-Beratung" wirbt mit lauter schönen jungen Leuten und gibt einige Tips, vor allem aber heißt es: "Kinderpornografie unbedingt melden!"

"Sounds wrong" soll Sie ebenfalls dazu bringen, zur Polizei zu gehen. Über Nachteile erfahren Sie nichts.

In jedem Fall gilt: Ermitteln Sie nicht selbst!

Was sind die die Folgen des Gangs zur Polizei?

  • Sie haben die Polizei im Haus. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird eine Hausdurchsuchung erfolgen, wenn eine Ehepartner einen solchen Verdacht äußert. 
  • Auch Ihre Datenträger - Handy, Laptop, PC - usw. sind u.U. von der anschließenden Beschlagnahme betroffen. Denn die Ausrede "Das Handy gehört meiner Frau" hören die Ermittlungsbeamten natürlich jeden Tag. Geglaubt wird sie fast nie.
  • Haben Sie Kinder? Dann wird das Jugendamt vorstellig werden. Ihr Mann wird evtl. der Wohnung verwiesen und muss notfalls in einem Hotel unterkommen mit der Folge, dass das Familieneinkommen sinkt. Die Kinder werden ihm entfremdet. Wenn der geringste Zweifel besteht, dass Sie als Mutter sich nicht ausreichend um den Schutz der Kinder bemühen können, werden Ihnen die Kinder weggenommen und kommen auf unbestimmte Zeit in Obhut. Der Familienverbund wird damit vernichtet. 
  • Schließlich kann sich der strafrechtliche Verdacht auch gegen Sie selbst richten, das kommt immer wieder vor, z.B. wenn Sie Inhaberin des Telefonanschlusses der Familie sind.

Das Vorstehende bezieht sich auf Vorfälle aus unserer anwaltlichen Praxis. Es darf nicht vergessen werden, dass die Polizei so handeln muss. Das macht die Sache aber nicht besser.

Aus anwaltlicher Sicht gilt daher:

  • Sie sind nicht Helfershelferin der Ermittlungsbehörden, diese sind mit den bestehenden Ermittlungsverfahren in diesem Bereich ohnehin stark überlastet. 
  • Sie können die Dinge besser in der Familie klären, ggf. lassen Sie sich ergänzend von mir beraten. Gehen Sie nicht selbst zum Jugendamt. Das werden Sie nicht mehr los.
  • Gehen Sie nicht zur Polizei! Denn das ist der berühmte Schuß, der nach hinten losgeht.

Prüfen Sie, ob nicht ein offenes und klares Gespräch mit Ihrem Partner der bessere Weg ist. 

Der Rechtsanwalt ist ausschließlich und nur Ihr InteressenvertreterIch bin gesetzlich und von meinem eigenen Berufsverständnis her verpflichtet, ausschließlich und nur auf Ihr Wohl zu achten. Auch scheinbar ehrenwerte Motive anderer Interessengruppen (Gemeinwohl, Polizei usw.) treten dahinter zurück. In Zweifelsfällen melden Sie sich bei mir per Anruf, Mail oder WhatsApp.

Mitteilung: Seit dem 1. Juli 2024 verfügt die Kanzlei Kötz Fusbahn über eine Zweigstelle in bei Glückstadt. Rechtsanwalt Dr. Kötz steht Ihnen damit bundesweit zur Verfügung, mit besonderem Fokus auf die Regionen Kreis Steinburg, Elmshorn, Itzehoe und Heide.


Dr. Daniel Kötz ist Medienrechtler mit einem Schwerpunkt auf dem Medienstrafrecht. Er betreut auch Fälle aus dem angrenzenden Familienrecht.

Foto(s): Frank Beer

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