„Kniffel“ wird teuer: Abmahnung durch Schmidt Spiele GmbH – das sollten Onlinehändler wissen
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In einem aktuellen Fall ließ die Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung verschicken. Hintergrund ist die Verwendung des geschützten Begriffs „Kniffel“ für ein personalisiertes Würfelspiel. Diese Art von Abmahnungen begegnet uns in der täglichen Praxis regelmäßig – und sie bergen erhebliche wirtschaftliche Risiken für die Betroffenen.
Markenrecht: Wann droht eine Abmahnung?
Die Marke „Kniffel“ ist seit vielen Jahren als EU-Marke eingetragen und u. a. für Gesellschaftsspiele und Druckerzeugnisse geschützt. Wenn Onlinehändler ähnliche Produkte mit der Bezeichnung „Kniffel“ anbieten – selbst in Kombinationen wie „Kniffel Spiel personalisiert“ – kann dies eine Markenrechtsverletzung darstellen. Das gilt auch, wenn:
der Markenbegriff in der URL auftaucht,
in der Produktbeschreibung oder im Titel verwendet wird,
das Produkt optisch oder inhaltlich dem Original ähnelt.
Die Abmahnung stützt sich in der Regel auf Art. 9 Unionsmarkenverordnung (UMV). Dort heißt es: Wird eine geschützte Marke ohne Zustimmung im geschäftlichen Verkehr verwendet, droht ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzanspruch.
Was verlangt die Schmidt Spiele GmbH?
In dem uns vorliegenden Fall wurden folgende Forderungen geltend gemacht:
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Auskunft zu Art und Umfang der Nutzung
Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 2.584,09 € (aus einem Gegenstandswert von 100.000 €)
Vorbehalt weiterer Schadenersatzansprüche
Wichtig: Bei einem gerichtlichen Streit über diesen Betrag drohen erhebliche Prozesskosten. Bereits bei teilweisem Unterliegen im Klageverfahren können sich diese schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.
Typische Fehler bei Abmahnungen – und wie man sie vermeidet
Wir vertreten regelmäßig Mandanten, die Abmahnungen bekannter Markeninhaber erhalten – nicht nur durch Schmidt Spiele, sondern auch in ähnlich gelagerten Konstellationen im Onlinehandel. Dabei stellen wir immer wieder folgende Fehler fest:
❌ Die Unterlassungserklärung wird ungeprüft unterschrieben
Das kann zu lebenslanger Vertragsstrafenbindung führen. Eine rechtliche Prüfung und ggf. Anpassung ist essenziell.
❌ Die Kosten werden sofort gezahlt – auch wenn sie überhöht sein könnten
Ob die Anwaltskosten in voller Höhe zu tragen sind, hängt vom Einzelfall ab. Hier ist juristische Expertise gefragt.
❌ Die Abmahnung wird ignoriert
Ein gefährlicher Fehler: In der Folge droht eine einstweilige Verfügung, die zusätzliche Kosten verursacht.
Was Sie tun können – und wie wir helfen
Wir prüfen Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung – schnell, unverbindlich und individuell. Gemeinsam klären wir:
Ist die Abmahnung berechtigt?
Besteht Handlungsbedarf?
Wie kann das Kostenrisiko minimiert werden?
📧 ra@kanzlei-heidicker.de 02307 / 17062
Fazit
Markenrechtlich geschützte Begriffe wie „Kniffel“ dürfen im geschäftlichen Verkehr nicht ohne Weiteres verwendet werden – auch nicht beschreibend oder als Teil eines personalisierten Produkts. Wer als Händler, Etsy-Shopbetreiber oder Druckdienstleister im Netz aktiv ist, sollte seine Produktbezeichnungen regelmäßig überprüfen (lassen), um kostspielige Fehler zu vermeiden.
Wir beraten Sie gerne – kompetent, bundesweit und mit Erfahrung aus zahlreichen vergleichbaren Mandaten.
Kanzlei Heidicker – Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz www.kanzlei-heidicker.de
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