Kommt die Kartenzahlungspflicht? Was Unternehmen wissen sollten!
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Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung im täglichen Zahlungsverkehr: Künftig sollen Händler, Gastronomen und andere Dienstleister verpflichtet werden, neben Bargeld auch mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit – etwa per Karte oder Smartphone – anzubieten.
Was zunächst nach einem einfachen Schritt in Richtung Modernisierung klingt, wirft bei vielen Unternehmerinnen und Unternehmern rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen auf.
Noch gibt es keinen Gesetzesentwurf oder einen konkreten Zeitplan – die Pflicht zur Kartenzahlung ist bisher lediglich ein politisches Vorhaben im Rahmen des Koalitionsvertrags.
Dennoch zeigt sich: Die Diskussion gewinnt an Fahrt, erste Eckpunkte stehen fest, und der Gesetzgeber sendet klare Signale.
Für Unternehmen ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit den möglichen Konsequenzen auseinanderzusetzen – insbesondere im Hinblick auf Vertragsgestaltung, Datenschutz und technische Anforderungen.
Was genau ist geplant?
Die Bundesregierung plant, eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme mindestens eines elektronischen Zahlungsmittels einzuführen.
Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu garantieren, dass sie nicht mehr ausschließlich auf Bargeld angewiesen sind – insbesondere in alltäglichen Situationen wie beim Einkauf im Supermarkt, im Restaurant oder beim Friseur.
Konkret sieht das Vorhaben vor, dass Unternehmen des täglichen Bedarfs – also etwa Einzelhändler, Gastronomen, Bäckereien oder Dienstleister – künftig verpflichtet werden, neben Bargeld auch Kartenzahlung oder eine vergleichbare digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten.
Bargeld soll dabei nicht abgeschafft, sondern lediglich ergänzt werden.
Die Argumente der Politik sind vielschichtig:
Verbraucherschutz: Kundinnen und Kunden sollen die Wahl haben, wie sie bezahlen.
Steuertransparenz: Digitale Zahlungen erschweren Schwarzgeldgeschäfte und Steuerhinterziehung, insbesondere im bargeldintensiven Bereich.
Modernisierung: Deutschland hinkt im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung des Zahlungsverkehrs hinterher.
Bislang gibt es keinen konkreten Gesetzesentwurf, doch der politische Druck steigt.
Die Maßnahme ist Teil des Koalitionsvertrags, wurde bereits mehrfach öffentlich angekündigt und wird durch Umfragen gestützt, in denen sich eine Mehrheit der Bevölkerung für eine solche Verpflichtung ausspricht.
Noch keine Pflicht – aber bald Realität?
Auch wenn derzeit noch keine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung besteht, deutet vieles darauf hin, dass eine solche Regelung in absehbarer Zeit Realität werden könnte.
Die Initiative findet sich bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wieder und wurde in den vergangenen Monaten sowohl vom Bundesfinanzministerium als auch von Verbraucherschutzverbänden öffentlich bekräftigt.
Ein konkreter Gesetzesentwurf liegt bislang nicht vor, doch die Vorbereitungen laufen.
Insbesondere im Zuge der Digitalisierung von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bargeldlose Zahlungen zu fördern und damit mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Zahlungsverkehr zu schaffen.
Dies betrifft vor allem Branchen, in denen bislang häufig noch ausschließlich mit Bargeld bezahlt wird – etwa die Gastronomie oder der stationäre Einzelhandel.
Auch international zeigt sich ein klarer Trend: In Ländern wie Schweden, Dänemark oder den Niederlanden ist Kartenzahlung längst Standard. Deutschland gilt hier als Nachzügler, was sowohl technische Infrastrukturen als auch gesetzliche Rahmenbedingungen betrifft. Das könnte sich nun ändern.
Fazit an dieser Stelle: Noch handelt es sich um eine politische Ankündigung – doch wer jetzt vorbereitet ist, verschafft sich einen wichtigen Vorsprung.
Unternehmen, die frühzeitig ihre Zahlungsprozesse rechtlich und technisch überprüfen, vermeiden unnötigen Anpassungsdruck, wenn die gesetzliche Umsetzung erfolgt.
Rechtliche Herausforderungen für Unternehmen
Auch wenn eine Kartenzahlungspflicht auf den ersten Blick nach einer rein technischen Umstellung klingt, bringt sie in der Praxis zahlreiche rechtliche Anforderungen und Risiken mit sich. Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesen Fragen befassen, vermeiden spätere Konflikte und Bußgelder.
Aktuell besteht keine rechtliche Verpflichtung, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Die Diskussion über eine entsprechende Gesetzesänderung befindet sich noch in einem frühen politischen Stadium. Es gibt bisher keinen offiziellen Gesetzesentwurf, lediglich Aussagen von Regierungsvertretern und programmatische Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
a) Vertragsgestaltung und AGB
Sobald Unternehmen Kartenzahlung akzeptieren müssen, sind auch Zahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) anzupassen. Dazu gehört etwa:
Die korrekte Formulierung zulässiger Zahlungsmittel,
Hinweise zu eventuellen Mindestbeträgen (sofern erlaubt),
Regelungen zur Haftung bei Zahlungsstörungen oder Systemausfällen.
Ein pauschaler Hinweis wie „nur Barzahlung möglich“ wäre künftig unzulässig und könnte abmahnfähig sein.
b) Datenschutzrechtliche Anforderungen
Digitale Zahlungen sind immer auch datenschutzrechtlich relevant.
Besonders bei der Nutzung von:
EC- und Kreditkartenterminals,
mobilen Bezahl-Apps (z. B. Apple Pay, Google Pay),
cloudbasierten Kassensystemen.
Hier gelten die Vorgaben der DSGVO, insbesondere zur Auftragsverarbeitung (§ 28 DSGVO), zur Datensparsamkeit und zur Informationspflicht gegenüber Kunden. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie mit Zahlungsdienstleistern rechtssichere Verträge geschlossen haben und ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem einsetzen.
c) Kassensysteme und Aufzeichnungspflichten
Wer Kartenzahlung anbietet, muss seine Kassensysteme unter Umständen technisch aufrüsten – insbesondere im Hinblick auf:
die TSE-Pflicht (technische Sicherheitseinrichtung nach der Kassensicherungsverordnung),
ordnungsgemäße Aufzeichnung und Archivierung aller Transaktionen,
revisionssichere Schnittstellen für das Finanzamt.
Fehler oder Lücken können zu erheblichen steuerlichen Risiken und Bußgeldern führen – insbesondere bei Betriebsprüfungen oder Kassen-Nachschauen.
Was Unternehmen jetzt schon tun können
Auch wenn die gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung noch nicht in Kraft ist, sollten Unternehmen sich proaktiv vorbereiten. Denn wenn die Regelung kommt, wird der Umsetzungszeitraum voraussichtlich kurz sein – zumal viele Voraussetzungen schon heute rechtlich relevant sind.
Zahlungsprozesse überprüfen
Unternehmen sollten ihre aktuellen Zahlungsmethoden analysieren:
Welche Zahlungsmittel sind derzeit zugelassen?
Gibt es bereits Karten- oder mobile Bezahloptionen?
Entspricht die technische Infrastruktur (z. B. Kassensysteme, Terminals) modernen Standards?
Wo Lücken bestehen, kann frühzeitig investiert oder umgestellt werden – ohne den Druck einer gesetzlichen Frist.
AGB und Kundeninformationen anpassen
Die Einführung einer Kartenzahlungspflicht macht eine Anpassung der AGB sinnvoll, insbesondere hinsichtlich:
der Akzeptanz elektronischer Zahlungsmittel,
der Rechte und Pflichten von Kunden bei technischen Störungen,
transparenter Hinweise zum Datenschutz im Zahlvorgang.
Auch Aushänge und Hinweise im Geschäft sollten entsprechend überarbeitet werden.
Datenschutzkonformität sicherstellen
Wer digitale Zahlungen akzeptiert, verarbeitet automatisch personenbezogene Daten – etwa Kontodaten, Karteninformationen oder Transaktionsdetails. Unternehmen sollten daher:
bestehende Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Zahlungsdienstleistern prüfen oder abschließen,
die Datenschutzerklärung aktualisieren,
interne Verarbeitungsverzeichnisse und TOMs anpassen.
Ein Audit oder Datenschutz-Check kann dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.
Rechtliche Beratung einholen
Ob Einzelhändler, Gastronomen oder größere Filialbetriebe – viele Unternehmen benötigen bei der Umstellung individuelle rechtliche Begleitung. Insbesondere bei:
komplexen Vertragsstrukturen mit Zahlungsdienstleistern,
grenzüberschreitenden Zahlungen,
technischen Systemen mit Cloud-Anbindung.
Frühzeitige rechtliche Beratung verhindert nicht nur Fehler, sondern schafft auch Rechtssicherheit gegenüber Kunden, Behörden und Geschäftspartnern.
Kartenzahlungspflicht voraus – aber (noch) nicht Gesetz
Die Diskussion um eine gesetzliche Pflicht zur Kartenzahlung gewinnt an Dynamik – doch Stand heute handelt es sich noch nicht um geltendes Recht, sondern um ein politisches Vorhaben ohne verabschiedeten Gesetzesentwurf.
Dennoch zeigt sich: Die Richtung ist vorgezeichnet. Unternehmen sollten das Thema nicht auf die lange Bank schieben, denn eine spätere Umsetzung könnte unter hohem Zeitdruck erfolgen – und mit rechtlichen Risiken verbunden sein.
Wer jetzt vorbereitet ist, sichert sich einen wichtigen Vorsprung: rechtlich, technisch und organisatorisch. Zudem gibt es bereits heute zahlreiche rechtliche Anforderungen an bargeldlose Zahlungssysteme – insbesondere im Datenschutz, Vertragsrecht und Steuerrecht.

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