Kostenfestsetzungsbescheid wg. des unbefugten Versendens von Werbe-Mails (DSGVO-Verstoß)

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Unserer Kanzlei liegt ein Kostenfestsetzungsbescheid des Landes Niedersachsen aufgrund des unbefugten Versendens von Werbe-Mails vor.

Zum Sachverhalt

Unser Mandant soll laut der Landesdatenschutzbehörde einen Werbewiderspruch einer Kundin bezüglich des Erhalts von Werbe-Mails (Newsletter) missachtet haben. Ein sogenannter Werbewiderspruch beruht grundsätzlich auf Art. 21 Abs. 1 DSGVO, der folgendes besagt:

„Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, […], Widerspruch einzulegen; […] 2Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, […].“

Unser Mandant veranlasste bei seinem IT-Dienstleister, welche für das Versenden der Werbe-E-Mails beauftragt ist, die Löschung des Datensatzes bzgl. der betreffenden Kundin. Der Dienstleister löschte dabei jedoch irrtümlich den falschen Eintrag, so dass die widersprechende Kundin erneut eine Werbe-E-Mail erhalten hat.

Dadurch, dass die Kundin weiter Mails erhielt, wies Sie die zuständige Datenschutzbehörde auf den Verstoß hin. Die Behörde führte dann ein Prüfverfahren durch, was letztlich zum Gebührenbescheid führte. In diesem Gebührenbescheid wird ein Betrag aufgrund des Verstoßes gegen Art. 21 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 i. V. m. Art. 12 Abs. 3 DSGVO festgesetzt.

Unser Fazit

Leider können schon kleine Kommunikationsfehler zu einem DSGVO-Verstoß führen. Dieser Fall zeigt, dass die Landesdatenschutzbehörden die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften permanent kontrollieren und bei Verstößen Bußgeldern zu verhängen! Um derartigen Bescheiden aus dem Weg zu gehen, sollten Sie unbedingt Ihr Unternehmen – bestenfalls mithilfe von Datenschutzexperten – datenschutzkonform absichern lassen!

Sollten Sie ebenfalls datenschutzrechtliche Fragen haben, sind wir gerne für Sie da!

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Berlin und Hamburg wird bundesweit im Bereich des Datenschutzrechts tätig. Herr Hämmerling ist als Fachanwalt und für IT-Recht, als geprüfter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor mit sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der DSGVO vertraut. Sollte Sie ein datenschutzrechtliches Anliegen haben, rufen Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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