Kryptowährungen wie Bitcoin, Etherum & Co. im Nachlass. Wie geht man als Erbe und Betroffener damit um?
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Bitcoin, Ethereum, Ripple und Co. – digitale Währungen gehören längst zum Anlageportfolio vieler Menschen. Doch was passiert mit diesen Vermögenswerten, wenn der Besitzer verstirbt? Anders als bei klassischen Bankkonten oder Depots stehen Erben hier vor ganz eigenen Herausforderungen. Die Kanzlei Cocron zeigt, worauf Erblasser und Erben bei Kryptowährungen achten sollten.
Kryptoerbe – ein unsichtbares Vermögen?
Viele digitale Vermögenswerte verschwinden spurlos nach dem Tod, weil sie schlicht nicht gefunden werden. Kein Kontoauszug, keine Bank – nur eine lange Zahlenreihe, ein USB-Stick oder ein Zettel mit kryptischen Wörtern. Wer den Private Key – also den digitalen Zugangscode – nicht kennt, hat keine Möglichkeit, auf das Krypto-Vermögen zuzugreifen. Selbst Experten oder Forensiker stoßen hier an Grenzen.
Rechtsanwalt Istvan Cocron empfiehlt daher: „Jeder, der Kryptowährungen besitzt, sollte zu Lebzeiten klare Regelungen treffen. Andernfalls laufen Erben Gefahr, das gesamte digitale Erbe zu verlieren.“
Was Sie als Erblasser beachten sollten
Wer Kryptowährungen vererben möchte, sollte folgende Punkte beachten:
Übersicht erstellen: Welche Coins besitze ich? Auf welchen Plattformen sind sie gespeichert? Gibt es Software- oder Hardware-Wallets?
Zugänge sichern: Private Keys oder Seed Phrases sollten sicher, aber zugänglich dokumentiert werden – z. B. in einem Bankschließfach.
Testament ergänzen: Wer den Zugang zur Wallet ermöglichen möchte, sollte dies im Testament regeln. Dabei muss aber verhindert werden, dass der Schlüssel im Testament selbst direkt lesbar ist.
Vertrauensperson benennen: Alternativ können auch Fachanwälte oder Notare mit der sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten betraut werden.
Was tun als Erbe?
Erben, die Krypto-Vermögen vermuten, sollten Geräte, Notizen und Speichersticks des Verstorbenen sorgfältig prüfen. Insbesondere Hinweise auf Plattformen wie Coinbase, Binance oder Bitpanda können hilfreich sein.
Hat der Verstorbene ein Konto bei einer Kryptobörse geführt, kann der Zugang unter Vorlage eines Erbscheins auch ohne die Kenntnis der Zugangsdaten beantragt werden. In komplexeren Fällen, etwa wenn das Vermögen auf Hardware-Wallets gespeichert ist, helfen spezialisierte IT-Forensiker oder Anwälte wie Rechtsanwalt Cocron, um den Zugang herzustellen – ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen.
Geldwäsche- und Steuerfallen: Vorsicht bei der Auszahlung
Erben sollten keinesfalls leichtfertig Coins auf eigene Konten transferieren. Viele Börsen sperren Zugänge bei verdächtigen Transaktionen oder IP-Adressen. Zudem verlangen Banken und Finanzämter bei der Auszahlung häufig einen Nachweis über die Herkunft der Mittel.
Wenn der Erblasser keine lückenlose Dokumentation hinterlassen hat, können Blockchain-Analysen zur Rekonstruktion der Vermögenshistorie notwendig werden. Diese sind kostenintensiv, aber erforderlich, um etwaige Geldwäscheverdachtsmomente auszuräumen.
Erbschaftsteuer bei Kryptowährungen
Kryptowährungen zählen als steuerpflichtiger Bestandteil des Nachlasses. Für die Bewertung wird in der Regel der Durchschnittswert zum Todestag herangezogen – unabhängig davon, ob die Coins später im Kurs fallen oder steigen.
Ein besonderes Risiko ergibt sich dann, wenn der Erbe die Steuer zahlen muss, aber keinen Zugriff auf das Vermögen hat. Hier kann ein Antrag auf Stundung oder Erlass aus Billigkeitsgründen beim Finanzamt gestellt werden.
Zudem gilt bei der späteren Veräußerung: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptoassets innerhalb eines Jahres nach Erwerb unterliegen der Einkommensteuer – auch bei geerbten Coins. Hier tritt der Erbe in die rechtliche Position des Erblassers ein. Wer die Haltefrist nicht kennt oder missachtet, riskiert eine Steuerfalle.
Fazit: Rechtzeitig vorsorgen schützt Erben und Vermögen
Digitale Vermögenswerte wie Kryptowährungen stellen im Erbfall eine rechtliche, technische und steuerliche Herausforderung dar. Ohne sorgfältige Vorbereitung sind sie mitunter unwiederbringlich verloren. Wer Klarheit schaffen will, sollte schon zu Lebzeiten mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Istvan Cocron von der Kanzlei Cocron Vorsorgemaßnahmen treffen und sicherstellen, dass das digitale Erbe nicht im Nirwana der Blockchain verschwindet.
Weitere Infos unter:Weitere Infos
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