Landgericht Nürnberg verurteilt Stellantis im Abgasskandal von Fiat-Chrysler / Dr. Stoll & Sauer erstreitet Urteil

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat erneut im Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler (FCA, jetzt Stellantis) ein verbraucherfreundliches Urteil erstritten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte am 9. Juli 2021 Stellantis aufgrund von sittenwidriger und vorsätzlicher Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz. (Az. 19 O 737/21). Da FCA/Stellantis sich zur Klage nicht geäußert hatte, sprach das Gericht ein Versäumnisurteil. Der Skandal ist mit dem von der VW AG vergleichbar. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zu einer anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten derzeit den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Landgericht sieht Stellantis in der Rechtsnachfolge von FCA

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals bei FCA weiter vorangetrieben. Die 19. Zivilkammer fällte ein deutliches Versäumnisurteil und brachte in der Begründung zum Ausdruck, dass der Autobauer sittenwidrig und vorsätzlich im Sinne von §826 BGB gehandelt hat (Az. 19 O 737/21). Am Landgericht Stade hat Dr. Stoll & Sauer vier positive Urteile erstritten (Az. 2 O 12/21, 2 O 33/21, 2 O 15/21 und 7 O 103/21). Ein erstes Verfahren der Kanzlei befindet sich bereits in der Berufung am Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 14 O 333/20). Außerdem hat das Landgericht Koblenz am 1. März 2021 FCA wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt (Az. 12 O 316/20). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst das aktuelle Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth kurz zusammen:

  • Der Kläger kaufte im Juli 2017 das Wohnmobil „Sun Ti 650 MF Platinum Selection“ des Herstellers Knaus für 63.350 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS der Euronorm 6b ausgestattet. Motorkennung: F1 AGL411D

  • Die Multijet-Motoren sind nach Ansicht der Kanzlei so konstruiert worden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Abgasnachbehandlung ca. 22 Minuten nach jedem Motorstart deaktiviert wird. Da der Testlauf auf einem Abgasprüfstand nur ca. 20 Minuten andauert, führt die Deaktivierung der Abgasnachbehandlung dazu, dass in der Prüfungssituation der Anschein vermittelt wird, das Fahrzeug würde den für Fahrzeuge der Euro-6-Klasse gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenzwert für NOx-Mengen genügen. Tatsächlich beträgt das reale Abgas-Emissionsverhalten insgesamt das 19-Fache und übersteigt somit beträchtlich den Grenzwert. Darüber hinaus befindet sich im Motor ein Thermofenster, dass die Abgasreinigung über die Außentemperatur des Fahrzeugs regelt – sprich ausschaltet. Zu dem sind die Warnmeldungen der On-Board-Diagnose (OBD) manipuliert.

  • Das Gericht folgte dem Antrag des Klägers. FCA/Stellantis ist verpflichtet, dem klagenden Verbraucher Schadensersatz zu leisten für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs resultieren. Den Streitwert legte das Gericht auf 63.350 Euro fest.

  • Das Gericht sieht den Anspruch auf Schadensersatz nach § 826 BGB schlüssig dargelegt. Da sich FCA nicht geäußert hat, gilt der Klägervortrag nach der Prozessordnung als zugestanden. Der Motor ist von FCA produziert und in dem Basisfahrzeug mit den vorgetragenen Manipulationen verbaut worden. Der Kläger hätte bei Kenntnis dieser Manipulationen das Fahrzeug nie erworben.

  • Das Gericht kritisierte, dass das Unternehmen alleine aus „reinem Gewinnstreben“ gehandelt hat. Es war ihm klar, dass der Verbraucher ein minderwertiges Fahrzeug erhält. Für die Kammer stand außer Frage, dass auch der Vorstand des Unternehmens von den Manipulationen gewusst haben muss.

  • Stellantis hat als rechtlicher Nachfolger von FCA nach §§ 249 ff. BGB die entstandenen Schäden zu ersetzen.

  • Eine Nutzungsentschädigung legte das Gericht nicht fest.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsprechung im Abgasskandal eindeutig auf Verbraucherseite

Der Diesel-Abgasskandal bei Fiat-Chrysler (jetzt Stellantis) und Iveco verunsichern die Verbraucher gerade im Segment der Reise- und Wohnmobile. Für die kostspieligen Freizeitfahrzeuge ist jahrelang gespart worden. Seit Juli 2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt wegen des Verdachts des Betrugs. Die Abgasreinigung der Motoren soll vergleichbar wie beim Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG manipuliert worden sein. Die Rechtsprechung steht noch am Anfang bei der juristischen Aufarbeitung. Die Camper fragen sich, wie stehen tatsächlich die Chancen vor Gericht. Braucht es einen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), um erfolgreich juristisch Schadensersatz einzuklagen?

Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer macht klar, dass die Chancen sehr gutstehen, Autobauer vor deutschen Gerichten zur Rechenschaft zu ziehen und auch den Händler in der Gewährleistungsfrist zur Rücknahme des Fahrzeugs zu bewegen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem verbraucherfreundlichen Beschluss bereits am 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19) den Weg dazu bereitet. Das OLG Celle hat am 17. Februar 2021 in einem Beschluss ebenfalls die Sichtweise des obersten Gerichts unterstrichen (Az. 7 U 20/20).

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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