Lkw-Kartell und Schadensersatz: Was muss jetzt beachtet werden?

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Wegen eines 14 Jahre bestehenden Kartells haben Lkw-Käufer und Leasingnehmer von mittelschweren und schweren Lastern überhöhte Preise bezahlt. Diese Preisabsprachen und weitere Kartellverstöße hat die EU-Kommission im Juli 2016 offiziell festgestellt. Mercedes (Daimler) Renault/Volvo, DAF und Iveco wurden deshalb mit Geldbußen von insgesamt 2,93 Milliarden Euro belegt. Der Hersteller MAN, der die Absprachen offenlegte, war zwar Teil des Kartells, musste aber keine Geldbußen zahlen.

Wer kann Schadensersatz fordern?

In Deutschland ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert, dass jede Person und jeder Unternehmer, der durch ein Kartell geschädigt wurde, Schadensersatz von den wettbewerbswidrig handelnden Unternehmen verlangen kann.

Betroffen sind Lkw mit Nutzlasten ab 6 Tonnen und mehr, die zwischen 1997 und Anfang 2011 gekauft bzw. geleast wurden und von den fünf Marken Mercedes, Iveco, MAN, DAF und Volvo/Renault stammen.

Die Lkw-Hersteller müssen den Schaden ersetzen, der durch das Kartell entstanden ist: also den Preisaufschlag, der auf das Kartell zurückzuführen ist.

Allerdings reicht es nicht aus, wenn die Kauf- oder Leasingunterlagen beim Lkw-Hersteller oder -Händler eingereicht werden. Stattdessen müssen die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Weiterhin ist es sinnvoll, wenn Betroffene sich in einer Interessengemeinschaft zusammenschließen. Denn Gutachten über die Schadenshöhe werden unumgänglich sein, wenn es darum geht, den entstandenen Schaden zu beziffern. Da nicht jeder Lkw einzeln begutachtet werden muss, können mehrere Geschädigte gemeinsam die erforderlichen Gutachten finanzieren. So wird die Finanzierung für das einzelne Unternehmen günstiger.

Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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