Markenrecht: Abmahnung der Schindler Rechtsanwälte wegen Marke „HAVENKIND“

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Haben Sie eine Abmahnung der Schindler Rechtsanwälte aus Düsseldorf erhalten, weil Sie Rechte an einer deutschen Marke „HAVENKIND“ verletzt haben sollen? Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Vorwurf: mutmaßliche Verwendung eines geschützten Zeichens für Bekleidung

Aktuell wurde uns eine Abmahnung der Schindler Rechtsanwalte aus Düsseldorf zur Prüfung vorgelegt. Die Abmahnung wurde im Namen eines Herrn M. Eisele  ausgesprochen. Die Abmahnung beanstandet die mutmaßliche Verletzung von Rechten an einer für Herrn Eisele eingetragenen Wort-Bild-Marke „HAVENKIND“. Die Marke sei unter anderem für die Klassen 25 (z. B. Bekleidungsstücke) und 40 (z. B. Bedrucken von T-Shirts) eingetragen. Von der Abgemahnten seien, so der Vorwurf, Bekleidungsstücke unter dem Zeichen „Havenkind“ angeboten worden.  In diesem Zusammenhang sei die in der fraglichen Marke enthaltene Wortfolge identisch übernommen worden. Zudem sei eine nahezu identische, jedenfalls verwechslungsfähig ähnliche grafische Gestaltung für die geschützten Waren genutzt worden.

Forderungen: Unterlassung, Auskunft, Ersatz von Abmahnkosten

In der Abmahnung werden die folgenden Forderungen gestellt:

  • Einstellung des beanstandeten Verhaltens sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Ersatz von Abmahnkosten (bereits beziffert: 1.375,88 €)
  • Auskunftserteilung / Rechnungslegung
  • Schadensersatz (soll erst nach Erteilung der geforderten Auskunft konkret beziffert werden)

Wie kann man auf eine solche Abmahnung reagieren?

Markenrechtliche Abmahnungen dieser Art sind unbedingt ernst zu nehmen. Da die Gegenstandswerte in diesen Angelegenheiten regelmäßig sehr hoch sind, können bei einer falschen und unüberlegten Reaktion hohe Schäden drohen. Zu klären wären unter anderem folgende Fragen:

  • Trifft der vorgeworfene Sachverhalt überhaupt zu?
  • Stellt sich die vorgeworfene Abmahnung überhaupt als Markenrechtsverletzung dar?
  • Bestehen Einwände gegen die Eintragungsfähigkeit der fraglichen Marke?
  • Sind die Forderungen dem Grunde nach, aber auch der Höhe nach realistisch durchsetzbar?
  • Können bzw. sollten Maßnahmen ergriffen werden, um Kostenrisiken für die Zukunft gering zu halten, auch im Hinblick auf die Gefahr künftiger Vertragsstrafen?
  • Besteht gegebenenfalls eine Mithaftung Dritter?

Es empfiehlt sich, sich bei der Umgang mit einer solchen Abmahnung und der Wahl einer Reaktion von einen spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Wurden auch Sie von den Schindler Rechtsanwälten mit dem Vorwurf einer mutmaßlichen Verletzung von Markenrechten konfrontiert? Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren Betroffene in vergleichbaren Situationen. Im Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen haben wir viel Erfahrung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder per Telefon (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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