Markenrecht: Abmahnung von BLUEPORT LEGAL im Namen der Eintracht Frankfurt Fußball AG erhalten? Was nun?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sind Sie von den Rechtsanwälten BluePort Legal aus Hamburg abgemahnt worden, weil Sie Markenrechte von Eintracht Frankfurt oder eines anderen Fußball-Clubs verletzt haben sollen? Was hat es mit diesen Abmahnungen auf sich? Wie kann man darauf reagieren?

Markenrecht: Die Abmahnungen von BluePort Legal

Aktuell wurden uns wieder mehrere Abmahnungen der Kanzlei BluePort Legal zur Prüfung vorgelegt. Wie in zahlreichen anderen Fällen geht es um den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Bereich des Fußball-Merchandising. Eine der aktuellen Abmahnungen wurde im Namen der Eintracht Frankfurt Fußball AG ausgesprochen.  Diese Kanzlei hat vergleichbare Abmahnungen aber auch schon für zahlreiche andere Fußballclubs ausgesprochen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • 1. FC Nürnberg e. V.
  • 1. FC Union Berlin e. V.
  • VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA
  • 1. FSV Mainz 05 e.V.
  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • VfL Osnabrück GmbH & Co. KGaA
  • Eintracht Frankfurt Fußball AG
  • Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V.
  • SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH   
  • VfL Wolfsburg-Fußball GmbH
  • DSC Arminia Bielefeld e. V.

Verletzung von Kennzeichenrechten des jeweiligen Clubs?

Bei einer aktuellen, im Namen von Eintracht Frankfurt ausgesprochenen Abmahnung geht es beispielsweise um die Wortmarke „Eintracht Frankfurt“ sowie um das bekannte Adler-Logo des Vereins, welches als Wort-Bild-Marke Schutz genießt. Daneben, so kann  man in der Abmahnung lesen, genieße die Bezeichnung „Eintracht Frankfurt“ zudem auch Schutz als Geschäftsbezeichnung sowie auch als Name. Es wird vorliegend der Vorwurf erhoben, es sei ein LED-Wandlogo mit den geschützten Zeichen im Internet angeboten und beworben worden. Hierin sehen die abmahnende Rechtsanwälte eine Verletzung von Kennzeichenrechten von Eintracht Frankfurt.

Gefordert wird: Unterlassungserklärung, Auskunft, Ersatz von Anwaltskosten für die Abmahnung

Der Empfänger der Abmahnung  wird aufgefordert, eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben und Auskunft über den Umfang der Rechtsverletzung und den erzielten Gewinn zu erteilen. Außerdem soll er noch Anwaltskosten in Höhe von 2.002,41 € erstatten.

Was tun nach Erhalt einer solchen Abmahnung?

Zunächst einmal gilt: Ruhe bewahren! Vor allem raten wir davon ab, selbst direkten Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Keinesfalls  aber sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft an die Gegenseite übersandt werden.  Stattdessen sollte man sich als Abgemahnter zunächst von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen, um das Kostenrisiko möglichst gering zu halten, nicht zuletzt aber auch um Risiken für die Zukunft zu vermeiden und nicht gleich in die nächste Falle zu tappen.

Haben Sie auch eine markenrechtliche Abmahnung von  Blueport Legal erhalten. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren Betroffene, die vergleichbare Abmahnungen erhalten haben. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail oder per Telefon (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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