Markenrecht: Abmahnung von Burberry Ltd. durch CBH Rechtsanwälte

  • 1 Minuten Lesezeit

Uns liegt erneut eine Abmahnung der Burberry Limited aus Großbritannien vor, die durch die CBH Rechtsanwälte die Verletzung eines Zeichens durch Verkauf eines Schals mit einem „ähnlichen“ Muster im Internet vorwerfen.

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Vernichtung der entsprechenden Waren und Auskunftserteilung zur Vorbereitung einer Schadenersatzforderung und ggf. Weiterverfolgung innerhalb der Lieferkette.

Bzgl. der vorliegenden Abmahnung stellen sich interessante markenrechtliche Fragen, eine Verletzungshandlung ist alles andere als sicher, was an der konkreten Verwendungsart und dem als verletzt angesehen Zeichen liegt.

Ob und inwieweit das in der Abmahnung gerügte Verhalten tatsächlich die Markenrechte verletzt, sollte ein spezialisierter Fachanwalt für Sie prüfen. Bewahren Sie zunächst die Ruhe und unterzeichnen Sie keinesfalls überstürzt die Unterlassungserklärung. Ein einmal unterzeichnetes Versprechen ist kaum noch zurückzunehmen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Unsere Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven bietet Ihnen Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Medienrecht. Wir sind seit 2007 auch mit der Abwehr von Abmahnungen betraut und werden Ihnen gerne fachkundig zur Seite stehen. Aufgrund unserer großen praktischen Erfahrungen können wir Ihnen zeitnah Ihre rechtlichen Möglichkeiten darlegen. Unsere Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung bieten wir dabei kostenlos an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung gerne per E-Mail, Fax oder mit unserem Direkthilfe-Formular: http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/.

Wir melden uns umgehend bei Ihnen und freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Timm Drouven

Beiträge zum Thema