Markenrechtliche Abmahnung der Bose GmbH durch die Rechtsanwälte sjberwin wegen Einfuhr von Kopfhörern

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Uns wurde in der letzten Woche eine markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei sjberwin aus München vorgelegt, die diese im Auftrag ihrer Mandantschaft, der Bose GmbH ausgesprochen hat.

Gegenstand des Vorwurfs ist die Einfuhr von Kopfhörern, bei denen es sich um Plagiate solcher Kopfhörer handeln soll, an denen der Firma Bose die alleinigen Markenrechte zustehen.

Unserer Mandantschaft wird hierbei konkret vorgeworfen, dass Sie durch einen Bestellvorgang illegal in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt habe. Die tatsächlich bestellten vier Kopfhörer sind im Rahmen einer Stichprobe durch den Zoll überprüft worden. Eine entsprechende Meldung ging an den Rechteinhaber.

Von unserer Mandantschaft wird nunmehr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie Auskunftsansprüche geltend gemacht. Daneben werden Kosten der Rechtsverfolgung aus einen Gegenstandswert in Höhe von 100.000, 00 € gefordert, was Anwaltskosten in Höhe von 1780, 20 € inkl. Auslagenpauschale entspricht.

Die Abmahnung sollte genau mit dem vorliegenden Sachverhalt abgeglichen werden. Eine Markenrechtsverletzung kommt nämlich nur dann in Betracht, soweit der Adressat der Abmahnung auch im geschäftlichen Verkehr, und nicht aus rein privaten Zwecken gehandelt hat. Hierbei gilt es bei der Prüfung des Falles zu berücksichtigen, dass das erforderliche Tatbestandsmerkmal des „Handelns im geschäftlichen" im Markenrecht recht großzügig zulasten des Abmahnadressaten ausgelegt wird.

Es stehen mehrere Reaktionsweisen auf die Abmahnung zur Verfügung, keinesfalls sollte eine solche Abmahnung, die dem Bereich des Markenrecht entspringt, und dadurch eine erhöhte Kostengefahr nach sich ziehen kann, ignoriert werden. Eine anwaltlich spezialisierte Beratung ist daher dringend zu empfehlen.

Wir sind auf das Markenrecht spezialisiert.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage aus dem Markenrecht oder einem anderen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

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