Markenrechtliche Abmahnung der INBUS IP GmbH
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Die INBUS IP GmbH, Egenstraße 57-63, 58339 Breckerfeld, spricht anwaltlich vertreten durch ihre in München geschäftsansässigen Rechtsanwälte eine markenrechtliche Abmahnung aus.
Streitgegenständlich ist die Verletzung der deutschen Wortmarke "INBUS", welche beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Reg.-Nr. 477514 für Waren der Klasse 6,
"Kleineisenwaren, insbesondere Schrauben und Muttern"
eingetragen ist.
Seitdem, so die Ausführungen in der Abmahnung, sei die Marke in erheblichem Umfang sowohl für Schraubenschlüssel als auch für Schrauben genutzt worden. Auf das Angebot der als Lizenznehmerin angegebenen INBUS Werkzeug GmbH wird in der Abmahnung Bezug genommen.
Vorwurf: Markenrechtsverletzende Nutzung der Marke "INBUS"
Mit der Abmahnung wird seitens der INBUS IP GmbH sodann gerügt, dass die Adressatin der Abmahnung unter den den Bezeichnungen "Inbus" und "Inbusschlüssel" Innensechskantschlüssel und -schrauben sowie Kleineisenwaren wie etwa Schraubeinsätze und Bits sowie auch Waren mit "Inbusschrauben" handele, bei denen es sich allerdings nicht um Schrauben der Abmahnerin handele, sondern vielmehr lediglich einfache Innensechskantschrauben.
Ferner sei die Marke "INBUS" auch im Online-Shop als Suchbegriff hinterlegt; bei Eingabe dieses Suchbegriffes würden aber auch Waren anderer Hersteller angezeigt.
Unterlassungsanspruch aus MarkenG
Die INBUS IP GmbH leitet aus diesen Vorwürfen insbesondere einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3 MarkenG her.
Abmahnung INBUS IP GmbH - Was wird geforder ?
Neben der Abgabe einer verbindlichen Unterlassungsverpflichtungserklärung, die als als Formulierungsvorschlag der Abmahnung beigefügt ist, wird die Erstattung von aus einem Gegenstandswert i.H.v. 100.000,- € berechneter Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 2.584,09 € gefordert.
Die Geltendmachung von Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Verhaltenstipps:
- Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie die Ihnen mit der Abmahnung gesetzten Fristen.
- Geben Sie nicht vorschnell eine Unterlassungsverpflichtungserklärung ab, die Sie möglicherweise später noch bereuen werden.
- Falls eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wird, beachten Sie dringend, das weitere Vorgehen zu planen, damit keine Vertragsstrafe verwirkt wird. Zu beachten ist insbesondere, dass aus einer reinen Unterlassungserklärung ohne entsprechende Klarstellung weitere Pflichten entstehen können, als bloß das vorgeworfene Verhalten einzustellen.
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