Markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrage der VfB Stuttgart 1893 AG
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Wieder einmal wurde mir eine Abmahnung der Kanzlei BluePort Legal im Auftrage der VfB Stuttgart 1893 AG zur Einschätzung vorgelegt.
Der Vorwurf ist nicht neu. Wie bereits mehrfach berichtet, rügt die Abmahnerin die Verletzung ihrer Markenrechte der VfB Stuttgart 1893 AG.
Das Zeichen “VfB Stuttgart“ ist u.a. als Wortmarke unter der Registernummer 009602954 beim Europäischen Markenamt EUIPO als Unionsmarke eingetragen. Das Emblem genießt zudem Schutz als Wort- Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 3020170295847.
Dem Adressaten der Abmahnung wird die Verletzung der Markenrechte im Zuge einer privaten Verkaufsanzeige unter eBay vorgeworfen. Laut Abmahnung soll dort in der Verkaufsanzeige ein Produkt mit den geschützten Zeichen beworben worden sein.
Forderungen
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunftserteilung
- Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 2.002,41 €
Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.
Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen.
Abmahnung berechtigt?
Eine der Kernfragen, die es zu überprüfen gilt ist, ob eine markenmäßige Benutzung der hier in Bezug genommenen Marke vorliegt. Voraussetzung ist, dass die konkrete Benutzungshandlung eine der Funktionen der Marke beeinträchtigen kann (BGH, Urteil vom 11.04.2019, I ZR 108/18 – Damen Hose MO; EuGH, Urteil vom 08.07.2010, C-558/08).
Auskunft?
Die Auskunft dient dem Zweck einen meist nicht unerheblichen Schadensersatz vorzubereiten. An dieser Stelle ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Auskunftserteilung bereits durch einen fachkundigen Rechtsanwalt begleitet wird.
Auch im Falle einer berechtigten Abmahnung bestehen im Regelfall sehr gute Chancen die geforderten Kosten im Rahmen einer außergerichtlichen gütlichen Einigung zu reduzieren.
Tipps vom Fachanwalt:
- Beachten Sie die gesetzten Fristen!
- Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf!
- Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem hochspezialisierten Fachanwalt beraten!
Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt:
Ich vertrete seit Jahren Mandanten in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Profitieren Sie von meiner Erfahrung und lassen Ihre Angelegenheit kostenlos einschätzen.
DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Nutzen Sie mein Angebot der kostenlosen Ersteinschätzung und senden mir die erhaltene Abmahnung per E-Mail an info@dregeriplegal.de.
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