Medizinrecht - Behandlungsfehler: Grober Befunderhebungsmangel bei Mammakarzinom-Erkrankung

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Landgericht Bremen - vom 01. Oktober 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Grober Befunderhebungsmangel bei Mammakarzinom Erkrankung, 120.000,- Euro, LG Bremen, Az. 3 O 359/11

Chronologie:

Bei der Klägerin wurde im Jahre 2003 ein Mammakarzinom linksseitig diagnostiziert. Im April 2006 stellte sich die Klägerin erstmals bei den Beklagten wegen Schulterschmerzen vor. Eine Karzinomerkrankung im Schulterbereich erkannten die Mediziner nicht, obwohl die Krebsvorbelastung bekannt war. Im November 2006 stellte sich die Klägerin in der Notfallambulanz einer Klinik vor. Auch dort unterließen es die Mediziner, eine erweiterte Bildgebung vorzunehmen.

Verfahren:

Das Landgericht Bremen holte ein medizinisches Gutachten ein, das eindeutig konstatierte, eine erweiterte Bildgebung mit Szintigraphie, MRT oder CT zum Ausschluss einer Metastasierung hätte veranlasst werden müssen. Das Landgericht gab daraufhin der Schmerzensgeldklage vollumfänglich statt und verurteilte die Beklagten zu einem deutlich fünfstelligen Betrag zuzüglich immateriellen und materiellen Vorbehaltes.

Aus dem zugesprochenen Feststellungsanspruch hinsichtlich der materiellen Schäden ging der Kläger in der Folge vor und konnte ein Vergleichsangebot von 120.000,- Euro erzielen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bei unterlassener Befunderhebung sowie bei grobem Behandlungsfehler kehrt sich die Beweislast um, so Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht. Der Arzt muss dann beweisen, dass eine Kausalität zwischen Fehler und Schaden unmöglich ist. Diesen Beweis zu führen, ist sehr schwierig und im vorliegenden Fall der Beklagtenseite nicht gelungen.


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