Mercedes-Benz mahnt wegen Markenverwendung ab – „Maybach“-Kennzeichen

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Mercedes-Benz mahnt durch Heumann Rechtsanwälte wegen Markenverwendung ab – „Maybach“-Kennzeichen auf Replikafahrzeugen führen zu Beschlagnahmen

Die Mercedes-Benz Group AG geht derzeit konsequent gegen die unautorisierte Nutzung ihrer eingetragenen Markenkennzeichen vor. Neben Abmahnungen im Zusammenhang mit Zubehörprodukten sind zunehmend auch Replikafahrzeuge betroffen, bei denen Bezeichnungen wie „Maybach“ oder „Mercedes“ direkt am Fahrzeug angebracht wurden – etwa in Form von Emblemen, Plaketten oder Schriftzügen.

Abmahnungen im Kfz-Zubehörhandel

In uns vorliegenden Fällen wurde Zubehör wie Schmutzfänger, Fußmatten oder Sitzbezüge unter Verwendung der geschützten Marken „Mercedes“ und des Mercedes-Sterns angeboten – ohne Lizenz und ohne die erforderliche Klarstellung, dass es sich nicht um Originalware handelt.

Gefordert wird regelmäßig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, Vernichtung betroffener Produkte sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Der angesetzte Gegenstandswert liegt dabei nicht selten bei 200.000 € oder mehr.

Replikafahrzeuge im Fokus – Beschlagnahme wegen Kennzeichenverwendung

Ein besonders sensibler Bereich betrifft aktuell Replikafahrzeuge, auf denen markenrechtlich geschützte Kennzeichen wie „Maybach“ angebracht wurden.

Unsere Kanzlei betreut derzeit zwei gerichtliche Verfahren, in denen auf Antrag der Mercedes-Benz Group AG die Beschlagnahme ganzer Fahrzeuge im Wege einstweiliger Verfügungen angeordnet wurde. Die Vorwürfe richten sich nicht gegen die äußere Gestaltung, sondern konkret gegen die Anbringung geschützter Markenkennzeichen auf dem Fahrzeug.

Zentrale Frage: Ist die Beschlagnahme verhältnismäßig?

In beiden Verfahren steht die Verhältnismäßigkeit der Beschlagnahme im Fokus. Ein vollständiger Eingriff in das Eigentum ist rechtlich nicht in jedem Fall gerechtfertigt – hier kommt es stets auf den konkreten Einzelfall an. Unsere Kanzlei setzt sich in diesen Verfahren auch für eine grundrechtlich ausgewogene Betrachtung ein.

Kostenrisiko: Streitwerte bis 750.000 €

In einem der von uns betreuten Fälle wurde ein Streitwert von 750.000 € angesetzt – mit entsprechend hohen gerichtlichen und anwaltlichen Kosten. Das Risiko eines solchen Verfahrens wird häufig unterschätzt, insbesondere wenn zunächst „nur“ eine Abmahnung ausgesprochen wurde.


Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung oder Fahrzeugbeschlagnahme

Wenn Sie eine Abmahnung der Mercedes-Benz Group AG erhalten haben oder von einer einstweiligen Verfügung betroffen sind, sollten Sie unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um gerichtliche Schritte – insbesondere Fahrzeugbeschlagnahmen – möglichst zu vermeiden.

📌 Wir bieten Ihnen hierzu eine kostenlose Ersteinschätzung an.
So können wir gemeinsam klären, ob und wie Sie sich wirksam gegen die Vorwürfe verteidigen können. Rufen Sie uns unter 02307/17062 an oder Senden uns direkt eine E-mail unter ra@kanzlei-heidicker.de


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