Müssen Schweinehalter ihre Coronahilfen zurückzahlen?Erste Rückforderungsbescheide an Landwirte – was jetzt zu tun ist
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Immer mehr Schweinehalter sehen sich mit Rückforderungen konfrontiert: In einzelnen Fällen fordern die Behörden bis zu 100.000 Euro zurück – für staatliche Coronahilfen, die während der Pandemie zur Existenzsicherung ausgezahlt wurden. Was viele Betriebe beunruhigt: Die Rückforderungen erfolgen oft Jahre nach der Auszahlung – und ohne dass sich die wirtschaftliche Ausgangslage grundlegend verändert hat. Dagegen kann man sich nur mit Widerspruch und/oder Klage wehren.
Landwirtschaft im Fokus: Kommt jetzt die Rückforderungswelle?
Besonders betroffen scheint aktuell die Tierhaltung. Die Hilfsprogramme der Bundes- und Landesregierungen richteten sich während der COVID-19-Pandemie ausdrücklich auch an landwirtschaftliche Betriebe. Ziel war eine schnelle und unbürokratische Soforthilfe – für Betriebe, die durch Absatzrückgänge, Lieferkettenstörungen oder Betriebsschließungen wirtschaftlich in Not geraten waren.
Doch nun – Jahre später – werden die damaligen Angaben bei Antragstellung durch die Bewilligungsstellen erneut überprüft. Werden vermeintlich unzutreffende Angaben festgestellt oder wirtschaftliche Einbrüche rückwirkend als nicht ausreichend eingestuft, folgen Rückforderungsbescheide.
Rückforderung rechtens? Einzelfallprüfung entscheidend
Wichtig für betroffene Betriebe:
Nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. Die Behörden stützen sich teils auf pauschale Berechnungen oder wenden Förderkriterien im Nachhinein restriktiver an, als es zum Zeitpunkt der Antragstellung kommuniziert wurde. Gerade in der Landwirtschaft, wo saisonale und marktbedingte Schwankungen üblich sind, kann eine differenzierte Betrachtung entscheidend sein.
Typische Argumente für eine erfolgreiche Verteidigung:
Der Betrieb handelte nach bestem Wissen und mit korrekten Angaben bei Antragstellung.
Eine Rückforderung verstößt gegen den Vertrauensschutz.
Die Rückforderung ist verwirkt, da jahrelang keine Prüfung oder Beanstandung erfolgte.
Es bestehen formelle Mängel im Rückforderungsbescheid.
Fristen beachten – jetzt handeln!
Die Rückforderungsbescheide enthalten regelmäßig eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig – ein späteres Vorgehen ist dann in der Regel ausgeschlossen.
Unsere Kanzlei ist auf Rückforderungsbescheide im Zusammenhang mit Corona-Hilfen spezialisiert.
Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen mit,
✅ ob Widerspruch oder Klage sich lohnen,
✅ welche Fristen einzuhalten sind und
✅ welche Kosten für eine anwaltliche Vertretung anfallen würden.
Fazit:
Die ersten Fälle zeigen: Auch die Landwirtschaft ist ins Visier der Rückforderungsbehörden geraten. Wer betroffen ist, sollte umgehend reagieren. Denn gerade bei großen Beträgen – wie aktuell im Bereich der Schweinehaltung – kann ein erfolgreicher Widerspruch entscheidend für den Fortbestand des Betriebs sein.
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