Netflix Preiserhöhungen waren unwirksam – Sie können Ihr Geld zurückfordern!

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Netflix-Preiserhöhungen waren unwirksam – Sie können Ihr Geld zurückfordern!

Das Landgericht Köln hat am 15.05.2025 entschieden, dass mehrere Preiserhöhungen von Netflix in den letzten Jahren unwirksam waren (Az. 26 O 221/23).
Der Grund: Die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Netflix war rechtlich unzulässig, weil sie einseitig zu Lasten der Verbraucher ausgestaltet war.

🔍 Was war das Problem?

Netflix hatte seine Abopreise u. a. 2019 und 2022 erhöht, ohne echte Zustimmung der Nutzer einzuholen. Die Informationen wurden lediglich als Pop-up oder Nachricht angezeigt, mit der Option „zustimmen oder kündigen“.
Das Gericht sah darin keine gültige Vertragsänderung – die Preiserhöhung war deshalb nicht wirksam.


💰 Was bedeutet das für Sie als Netflix-Kunde?

Wenn Sie seit 2019 eine Preiserhöhung akzeptiert haben, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern – oft über 100 € oder mehr.

Auch die Anwaltskosten für die Rückforderung können Netflix angelastet werden, sofern Sie vorher selbst eine Frist gesetzt haben und keine Erstattung erfolgt.


Was sollten Sie jetzt tun?

  1. Fordern Sie Netflix schriftlich zur Rückzahlung auf – mit Frist von 14 Tagen.

  2. Bleibt eine Antwort oder Zahlung aus?
    👉 Dann übernehme ich die rechtliche Durchsetzung für Sie – ohne Kostenrisiko für Sie, denn Netflix befindet sich dann in Verzug.


📞 Ich prüfe Ihren Fall unverbindlich.
📧 Kontaktieren Sie mich einfach – auch online oder per E-Mail.

Rechtsanwalt Muschtaba Nasari
Kanzlei für Vertragsrecht & Verbraucherschutz
📍 Hamburg – bundesweite Mandatsannahme möglich

Gibt es ein Formular?

Ja, schreiben Sie mir oder rufen Sie mich an und ich sende Ihnen das Formular zu, mit dem Sie sich bei Netflix melden können.

Foto(s): canva.com/policies/content-license-agreement

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