Neue Regeln für elektronische Fußfesseln in Österreich ab Herbst 2025

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Ab September 2025 führt Österreich eine Reform des Strafvollzugsgesetzes ein: Strafgefangene mit bis zu 24 Monaten Reststrafe können künftig unter Hausarrest mit elektronischen Fußfesseln gestellt werden. Ziel ist es, die Überbelegung in Gefängnissen zu reduzieren, Kosten zu senken und die Resozialisierung zu fördern.

Voraussetzungen

Für die Nutzung müssen Betroffene eine feste Wohnung, eine Beschäftigung und die Zustimmung aller Mitbewohner vorweisen. Schwere Gewalt- oder Sexualstraftäter sind ausgeschlossen; für Sexualstraftäter gelten zusätzlich strenge Bedingungen wie eine positive Eignungsprognose.

Technische Umsetzung

Ein am Knöchel befestigtes Gerät, verbunden mit einer Basisstation in der Wohnung, überwacht die Einhaltung der Auflagen. Ein Zentrum in Wien kontrolliert die Daten. Die Kosten betragen 22 Euro pro Tag, entfallen jedoch bei Nutzung als Ersatz für Untersuchungshaft.

Weitere Maßnahmen

Die Reform umfasst auch ein Handyverbot für Insassen (mit Ausnahmen) sowie die Ausstattung von Gefängniswärtern mit Bodycams, Tasern und Pfefferspray.

Antragsprozess

Anträge können direkt nach der Verurteilung gestellt werden, die Haft wird bis zur Entscheidung ausgesetzt. Rechtliche Unterstützung wird empfohlen.

Diese Änderungen versprechen einen flexibleren und humaneren Strafvollzug mit wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen.

Lesen Sie mehr zum Thema Änderungen der elektronischen Fußfessel unter: https://strafverteidiger-innsbruck.at/die-ausweitung-der-elektronischen-fusfessel-im-osterreichischen-strafvollzug-ab-september-2025/

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger Mag. Stefan Gamsjäger aus Innsbruck.

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