Niederlage für Mercedes Benz – KBA bestätigt unzulässige Abschalteinrichtung und Daimler klagt gegen Widerrufs-Ablehnung

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Das Kraftfahrt-Bundesamt hat erneut bestätigt, dass die Abschalteinrichtungen, aufgrund derer Daimler bereits hunderttausende Fahrzeuge zurückrufen musste, unzulässig sind. Wie bekannt ist, hat das KBA verpflichtende Rückrufbescheide für europaweit über eine Million Mercedes Diesel verschickt. Die Daimler AG hat dagegen Widerspruch eingelegt und zwar mit der Begründung, dass die verbauten Abschalteinrichtungen zulässig seien.

„Diese Ansicht ist falsch“, so Rechtsanwältin Bauer von www.dieselskandal-schaden.de. Das KBA hat die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen erneut bestätigt. Es wurden durch das KBA fast alle diese Widersprüche abgewiesen. Lediglich in einem Fall fehlen noch Dokumente, um eine abschließende Entscheidung herbeizuführen.

Das KBA hat somit die Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen erneut bestätigt.

Die Chancen für Geschädigte haben sich mithin vor Gericht verbessert. Der BGH hat bereits in einem Beschluss vom 19.01.2021 auch die Rechte der Geschädigten nochmals deutlich gestärkt. Die klare Empfehlung lautet daher, dass alle Geschädigten, die ein Dieselfahrzeug mit der EURO 5 und EURO 6 Norm aus dem Daimler Konzern haben, Ihre Ansprüche gegen den Daimler Konzern prüfen lassen.

Daimler hat nun das letzte Rechtsmittel gegen die KBA-Rückrufe eingelegt und klagt vor dem Verwaltungsgericht. Dem VG Schleswig liegen inzwischen drei Klagen der Mercedes-Benz AG gegen das Kraftfahrt-Bundesamt vor.

Rechtsanwältin Bauer: „Die Daimler AG spielt auf Zeit, allein über das zusätzliche Nutzungsentgelt aufgrund längerer Verfahrensdauer oder späterem Eintritt ins Verfahren rechnet sich dieser Aufwand. Daimler spart durch die neuerlichen Klagen Geld – und nutzt das natürlich.“

Die Kooperationsanwältin der IG Dieselskandal empfiehlt den Besitzern von zurückgerufenen Daimler-Fahrzeugen, sich nicht beirren zu lassen, denn wie die Widersprüche hat auch die verwaltungsrechtliche Klage keinen aufschiebenden Charakter haben – die Rückrufe sind rechtswirksam.


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