Notarielle Beurkundung – Typische Fälle und rechtliche Grundlagen

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Bestimmte Rechtsgeschäfte unterliegen in Deutschland der sogenannten notariellen Beurkundungspflicht. Sie dient dazu, komplexe und folgenschwere Willenserklärungen rechtlich abzusichern, den Beteiligten Rechtssicherheit zu verschaffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Notar übernimmt dabei eine neutrale Rolle, erläutert die rechtlichen Inhalte des Geschäfts, entwirft die Urkunde und stellt sicher, dass der erklärte Wille rechtlich wirksam festgehalten wird.

Unterschied zur Unterschriftsbeglaubigung

Im Gegensatz zur reinen Unterschriftsbeglaubigung, bei der ausschließlich die Echtheit einer Unterschrift bestätigt wird, betrifft die notarielle Beurkundung den gesamten rechtlichen Inhalt des Geschäfts. Der Notar hat die Pflicht, die Beteiligten über die rechtlichen Folgen aufzuklären und auf eine ausgewogene Vertragsgestaltung hinzuwirken.

Gesetzlich beurkundungspflichtige Rechtsgeschäfte

Nach deutschem Recht ist die Beurkundung für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften gesetzlich vorgeschrieben. Zu den häufigsten Fällen zählen:

Immobilienkaufverträge

Der Kauf, Verkauf oder die Schenkung von Grundstücken und Eigentumswohnungen muss gemäß § 311b BGB notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung ist der Vertrag nichtig.

Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Verträge über den Güterstand, nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich oder sonstige vermögensrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 1410 BGB).

Erbverträge und Testamente

Erbverträge sowie gemeinschaftliche oder komplexe Testamente können notariell beurkundet werden. Die notarielle Form bietet hier besondere Rechtssicherheit, insbesondere bei größeren Vermögen oder Patchwork-Konstellationen.

Gesellschaftsrechtliche Vorgänge

Zur Gründung einer GmbH oder UG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags zwingend erforderlich (§ 2 GmbHG). Gleiches gilt für spätere Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen.

Schenkungen mit Auflagen oder Immobilienschenkungen

Auch Schenkungsverträge, bei denen Immobilien übertragen werden oder bestimmte Bedingungen vereinbart sind, müssen beurkundet werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Die Übertragung von Vermögen – insbesondere von Grundstücken oder Gesellschaftsanteilen – im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgt häufig durch notarielle Beurkundung.

Ablauf der Beurkundung

Eine notarielle Beurkundung folgt einem gesetzlich geregelten Ablauf:

  • Zunächst wird ein Entwurf der Urkunde erstellt.

  • Anschließend erfolgt eine rechtliche Erläuterung und Belehrung durch den Notar.

  • Die Verlesung des Urkundentextes ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 BeurkG).

  • Nach Zustimmung wird das Dokument von allen Beteiligten unterzeichnet und mit dem Siegel des Notars versehen.

Mit der Unterzeichnung entsteht eine verbindliche, rechtlich wirksame Urkunde.

Formvorschrift und Wirksamkeit

In vielen Fällen ist die notarielle Beurkundung nicht nur eine Empfehlung, sondern zwingende Wirksamkeitsvoraussetzung. Verträge, die ohne die gesetzlich erforderliche Form geschlossen werden, sind in der Regel unwirksam. Es ist daher ratsam, im Vorfeld zu prüfen, ob eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Beurkundung in Kamen

Auch an unserem Standort in Kamen werden regelmäßig beurkundungspflichtige Geschäfte wie Grundstückskäufe, Eheverträge, Gesellschaftsgründungen oder erbrechtliche Regelungen betreut. Die Beurkundung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und unter Einhaltung aller Formvorgaben.

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