Obligatorische Mediation im türkischen Handelsrecht

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Gem. § 20 des Gesetzes Nr. 7155 wurde § 5/A in das türk. HGB eingeführt; für alle die §4 Türk. HGB aufgezählten sowie die in anderen Gesetzen ausdrücklich bezeichneten unternehmensrechtlichen Verfahren, die die Geltendmachung von Geldsummen und Schadensersatzforderungen zum Gegenstand haben, ist seit dem 01.01.2019 die Anregung einer Mediation vor Einbringung einer Klage eine zwingende Prozessvoraussetzung. Dies gilt für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit gewerberechtlichen Angelegenheiten, Scheck, Wechsel und anderen Wertpapieren, Schiffshandel, Versicherungen, Bankwesen, Leihverträgen sowie wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten ergeben. 

Der Mediator hat die Mediation binnen einer Frist von sechs Wochen ab Anregung abzuschließen. Diese Frist kann in Ausnahmefällen durch den Mediator um max. zwei Wochen verlängert werden. 

Grund dieser obligatorischen Mediation ist, dass die im letzten Jahr in Kraft getretene obligatorische Mediation als Prozessvoraussetzung im Bereich des Arbeitsrechts bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, einen Rückgang der eingebrachten Klagen von 67 % gegenüber dem Vorjahr bewirkte. Diesen Erfolg erhofft man sich auch im Handelsrecht bei unternehmensrechtlichen Streitigkeiten. 

Der Kläger hat bei Einbringung der Klage das letzte Mediationsprotokoll über das Nichterzielen einer Einigung im Original oder eine vom Mediator beglaubigte Ausfertigung der Klageschrift beizufügen. Sollte dies unterlassen werden, erhält der Kläger vom Gericht eine schriftliche Mahnung darüber, dass er binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 1 Woche das Protokoll vorzulegen hat und dass bei Verstreichen der Frist die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Bei Nichtvorlage des Protokolls trotz Mahnung wird anstelle der Zustellung der Klageschrift an den Beklagten die Klage als unzulässig abgewiesen. Bei Einbringung der Klage ohne vorherige Anregung der Mediation wird die Klage ebenfalls wegen Fehlen der Prozessvoraussetzung als unzulässig abgewiesen.

Sollte eine der Parteien ohne Angabe von Gründen an der ersten Sitzung nicht teilnehmen, wird am Ende des Mediationsverfahrens die nicht teilnehmende Partei im Mediationsprotokoll ausdrücklich bezeichnet; im Falle eines Prozesses werden diesem selbst bei teilweisem oder vollständigem Obsiegen die Gerichtskosten auferlegt. Außerdem ist ein Zusprechen der Anwaltskosten an diese Partei ausgeschlossen. Sollten beide Parteien an der ersten Sitzung nicht teilnehmen, werden bei einem an die Mediation anschließenden Verfahren jeder Partei die Prozesskosten auferlegt. 

Wenn nach Ende des Mediationsverfahrens eine Einigung erzielt werden konnte, tragen die Parteien die dafür anfallenden Mediationskosten zu gleichen Teilen, sofern gemäß dem 2. Teil des Mediatorentarifgesetzes, das im Gesetz über Mindesttarife für Mediatoren enthalten ist, nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Bei einer Vereinbarung dürfen die Kosten nicht weniger als jene sein, die im ersten Teil des Tarifs für eine zweistündige Sitzung vorgesehen sind. 

Sollte am Ende des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt werden können, Sitzungen aufgrund der Nichtteilnahme der Parteien nicht stattfinden oder sollten sich die Parteien nach weniger als zwei Stunden andauernden Sitzungen nicht einigen können, werden Gebühren, die nach dem ersten Teil des Tarifs für zweistündige Sitzungen vorgesehen sind, vom Justizministerium gedeckt. 

Bei Nichteinigung der Parteien nach Sitzungen, die mehr als zwei Stunden dauerten, tragen diese die Kosten, die nach dem ersten Teil des Tarifs für mehr als zweistündige Sitzungen vorgesehen sind, zu gleichen Teilen, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde. Bei den vom Budget des Justizministeriums übernommenen und von den Parteien gezahlten Mediationskosten handelt es sich um Gerichtskosten. 

Zwischen der Anregung der Mediation und der Ausfertigung des letzten Protokolls wird die Verjährung gehemmt. 

Ich bin seit 2015 in der Türkei und in Deutschland als türkisch und deutschsprachige Mediatorin tätig. Sollten Sie Fragen haben, ersuche ich Sie, mit mir Kontakt aufzunehmen.


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