Öffentlicher Druck auf Strafverfahren

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Öffentlicher Druck kann dazu beitragen, die Konflikttage zu verschärfen. Anders als beispielsweise familienrechtliche Streitigkeiten, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, finden Hauptverhandlungstermine in Strafverfahren grundsätzlich, mit Ausnahme von Jugendsachen, öffentlich statt.

Die Presse verfügt vielerorts über einen direkten Draht zur Justiz und begleitet bestimmte Strafverfahren von Anfang bis Ende. Die Annahme, dass ein unter ständiger medialer Beobachtung stehendes Strafverfahren wegen eines Kapitalverbrechens von einem Gericht dieselbe Aufmerksamkeit erführe wie ein Verfahren über ein Bagatelldelikt, darf als realitätsfremd betrachtet werden.

Aus der Sicht des Beschuldigten kann ein gesteigertes Medieninteresse zweierlei bedeuten: Einerseits wird das Gericht penibel darauf achten, die strafprozessualen Regeln einzuhalten, andererseits kann durch die Presse eine vermeintliche oder tatsächliche Erwartungshaltung in die Justiz hineinkommuniziert werden.

Für Beschuldige gilt im Umgang mit Medien das für polizeiliche Vernehmungssituationen bereits Geschriebene gleichermaßen: Im Zweifelsfall sollte immer die Aussage verweigert werden.

Der routinierte Strafverteidiger wird sich gegenüber der Presse ebenfalls kurzfassen und unter Verweis auf das laufende Verfahren sowie die bis zur rechtskräftigen Verurteilung geltende Unschuldsvermutung Interviews abwiegeln.

Rechtsanwälte Hammer & Wölfel


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