Offene Rechnungen: Ein Ärgernis für Unternehmer – Das sollten Sie tun
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Offene Rechnungen sind eines der größten Ärgernisse für Unternehmer. Sie führen nicht nur zu finanziellen Engpässen, sondern auch zu unnötigem Verwaltungsaufwand. Doch wie sollten Sie reagieren, wenn Kunden ihre Rechnungen nicht begleichen? Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte und rechtlichen Möglichkeiten, um Ihre Forderungen effizient einzutreiben.
Warum entstehen offene Rechnungen?
Offene Rechnungen entstehen häufig durch:
- Zahlungsunfähigkeit des Schuldners: Kunden geraten in finanzielle Schwierigkeiten und können die Rechnung nicht bezahlen.
- Zahlungsunwilligkeit: Manche Kunden versuchen, Zahlungen bewusst hinauszuzögern.
- Kommunikationsprobleme: Rechnungen werden übersehen oder gehen verloren.
Als Unternehmer sollten Sie solche Situationen rechtzeitig erkennen und darauf vorbereitet sein.
Schritt 1: Freundliche Zahlungserinnerung
Eine Zahlungserinnerung ist der erste Schritt, um säumige Kunden zur Zahlung zu bewegen. Diese sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein und enthalten:
- Rechnungsnummer und Datum
- Offenen Betrag
- Neues Zahlungsziel (z. B. 7 Tage ab Zustellung)
Musterformulierung:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
uns ist aufgefallen, dass die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Datum] in Höhe von [Betrag] noch nicht beglichen wurde. Bitte überweisen Sie den Betrag bis spätestens [Datum]. Vielen Dank im Voraus.“
Schritt 2: Mahnung verschicken
Bleibt die Zahlung trotz Erinnerung aus, ist die nächste Stufe eine Mahnung. Hier können Sie zusätzlich Verzugszinsen und Mahngebühren geltend machen.
Rechtsgrundlage: Nach § 286 BGB gerät der Schuldner automatisch in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt.
Tipp:
In der Mahnung sollten Sie die Konsequenzen eines weiteren Zahlungsverzugs aufzeigen, z. B. die Beauftragung eines Inkassodienstes oder eines Anwalts.
Schritt 3: Inkasso oder anwaltliches Forderungsmanagement
Wenn Mahnungen erfolglos bleiben, empfiehlt es sich, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann:
- Ihre Forderung außergerichtlich durchsetzen
- Rechtlich korrekte Mahnschreiben erstellen
- Den Schuldner zur Zahlung auffordern
Inkassobüros können ebenfalls eingeschaltet werden, sind jedoch nicht immer effizienter als anwaltliche Vertretung.
Schritt 4: Gerichtliches Mahnverfahren
Als nächste Eskalationsstufe können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Hierbei handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, bei dem ein Mahnbescheid durch das zuständige Amtsgericht erlassen wird.
Ablauf:
- Antrag stellen: Online oder schriftlich beim Amtsgericht.
- Mahnbescheid zustellen: Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.
- Vollstreckungsbescheid: Erfolgt kein Widerspruch, können Sie die Zwangsvollstreckung einleiten.
Schritt 5: Zwangsvollstreckung
Wenn der Schuldner weiterhin nicht zahlt, bleibt nur die Zwangsvollstreckung. Hier können Sie:
- Kontopfändungen durchführen lassen
- Eine Lohnpfändung veranlassen
- Das Vermögen des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher überprüfen lassen
Präventive Maßnahmen: So vermeiden Sie offene Rechnungen
- Bonitätsprüfung: Prüfen Sie potenzielle Geschäftspartner vor Vertragsabschluss.
- Klare Zahlungsbedingungen: Legen Sie Fälligkeit und Verzugszinsen schriftlich fest.
- Anzahlungen verlangen: Minimieren Sie Ihr Risiko durch Teilzahlungen.
- Rechnungssoftware nutzen: Automatisierte Zahlungserinnerungen sparen Zeit und Nerven.
Warum anwaltliche Unterstützung sinnvoll ist
Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmer dabei, offene Forderungen schnell und effizient einzutreiben. Wir übernehmen für Sie:
- Mahnungen und Verhandlungen
- Gerichtliche Mahnverfahren
- Zwangsvollstreckungen
Unser Ziel: Ihre offenen Forderungen schnell und rechtssicher durchzusetzen, damit Sie sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
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