OLG Düsseldorf: VW haftet im Abgasskandal auch für Nachforderungen bei der Kfz-Steuer

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Während im Diesel-Abgasskandal von VW alles auf die erste Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai wartet, wird der Volkswagen-Konzern weiter von Oberlandesgerichten und Landgerichten wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenem Urteil daraufhin gewiesen, dass durch den Diesel-Abgasskandal den Verbrauchern auch ein Steuerschaden entstehen könnte (Az. I-15 U 18/19). Aufgrund der höheren Abgaswerte der Fahrzeuge müsste die Kfz-Steuer neuberechnet werden. Auch für diesen drohenden Schaden, wenn er denn eintritt, müsse VW haften.

Wende in der Rechtsprechung des Diesel-Abgasskandals durch BGH

„Die Urteile im Diesel-Abgasskandal von VW werden immer deutlicher und ausdifferenzierter“, freute sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer über das am 30. Januar 2020 erstrittene Urteil vor dem OLG Düsseldorf. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen 17 von 24 Oberlandesgerichten und 98 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Selbst das OLG Braunschweig hat am 18. November bei der zweiten mündlichen Verhandlung über die Musterklage gegen VW angekündigt, bis zum nächsten Termin die Rechtsprechung der verurteilenden OLG genauer studieren zu wollen. Braunschweig hat bisher eine Haftung von VW abgelehnt. Auch hier hat ein Umdenken stattgefunden. Zudem hat der BGH am 8. Januar 2019 in einem sogenannten Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung als mangelhaft bezeichnet und auf diese Weise ein Umdenken an den untergeordneten Gerichten mit eingeleitet. Auch deshalb sieht Stoll weiterhin gute Chancen für die Verbraucher gegen VW gerichtlich vorzugehen. „Denn klar ist, dass die Dieselfahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert sind“, betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

OLG: VW hat Typengenehmigung für EA 189 erschlichen

Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen VW Touran 2,0 TDI im Herbst 2010 für 33.882,08 Euro gekauft. Im Fahrzeug war der Motor EA 189 mit einer Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem verbaut. Nur auf dem Prüfstand hielt der Touran die EU-Grenzwerte beim Stickoxid ein. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete am 14. Oktober deshalb den verpflichtenden Rückruf an, um im Motor EA 189 die „unzulässigen Abschalteinrichtungen“ zu entfernen. VW akzeptierte den Rückruf und ging dagegen nicht juristisch vor. Im Oktober 2017 verklagte der Käufer dann VW. Das Gericht verurteilt den Autokonzern am 30. Januar 2020 zu Schadensersatz in Höhe von 17.623,15 Euro plus Verzugszinsen gegen Rückgabe des Autos. Der Kläger musste sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. VW habe den Kläger in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt, begründete das Gericht sein Urteil. Die Sittenwidrigkeit begann bereits in dem Moment, in dem das Auto mit der erschlichenen Typengenehmigung in den Verkehr gebracht worden war. 

Der Käufer hätte nie das Auto gekauft, wenn er davon gewusst hätte. VW ging es allein um Kostensenkung und Gewinnmaximierung – auf Kosten des Käufers. Dem drohte die Stilllegung des Fahrzeugs. Das von VW angebotene Software-Update fand vom Gericht keine Berücksichtigung, weil der Schaden beim Abschluss des Kaufvertrags eingetreten war. Und selbst nach dem Aufspielen des Updates sieht das Gericht einen Restschaden, weil das Fahrzeug ein vom Abgasskandal betroffenes Auto bleibt und genauso vom Markt bewertet wird. „Der Makel ist vergleichbar der rechtlichen Einordnung eines – reparierten – Unfallschadens bei einem Pkw, der im Fall des Weiterverkaufs als Tatsache zu offenbaren ist, sodass der für einen reparierten Unfallschaden angenommene merkantile Minderwert einen Teil des entstandenen Unfallschadens darstellt.“ Ein weiterer Schaden könnte durch Steuernachforderungen dem Käufer entstehen. Aufgrund der höheren Abgaswerte müsste die Kfz-Steuer neuberechnet werden, die vom Autoeigentümer zu tragen sind. In der Summe der Betrachtung verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf VW zu Schadensersatz nach Paragraf 826 BGB. Das Gericht ließ die Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof zu.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an 

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


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