Patientenrechte bei fehlerhafter Behandlung

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Manch ein Patient hat nach dem Verlassen eines Krankenhauses mehr gesundheitliche Probleme, als zuvor. Infektionen, Komplikationen bei der Operation, ein Sturz bei der Mobilisierung. Es gibt zahlreiche Ursachen, die zusätzliche Beschwerden infolge einer Behandlung auslösen können. In solch einem Fall stellt sich dann die Frage: „Musste das sein?“

Kein Grund für eine falsche Scheu

Leider scheuen Patienten sich viel zu häufig davor, den Ursachen auf den Grund zu gehen und die ihnen zustehenden Rechte auch geltend zu machen. Dabei gibt es hierfür überhaupt keinen Grund. Auch Ärzte oder Pflegekräfte sind nur Menschen. Jedem können Fehler unterlaufen. Es geht keineswegs darum, einen Arzt schlecht zu machen. Vielmehr geht es darum, dass der Patient einen Ausgleich für Schäden erhält, die er aufgrund eines vermeidbaren Fehlers erlitten hat. Gerade hierfür hat der Arzt in aller Regel eine Versicherung.

Hat der Patient das Gefühl, dass bei einer Behandlung etwas falsch gelaufen ist, sollte er dies unbedingt abklären lassen. Der Patient hat das Recht, zu erfahren, wie die Behandlung verlaufen ist. Er hat das Recht, zu erfahren, wenn etwas schief gelaufen ist. Und er hat das Recht, wenn aufgrund eines vermeidbaren Missgeschicks etwas schief gelaufen ist, hierfür eine Kompensation zu erhalten. Gerade diese Rechte sind durch das Patientenrechtegesetz gestärkt worden.

Keiner gibt gern Fehler zu

Natürlich hängen an der Abklärung eines Behandlungsfehlers viele rechtliche Fragen. Zudem gibt auch niemand gerne zu, einen Fehler gemacht zu haben – auch kein Arzt. Die Erfahrung zeigt aber, dass Ärzte weitaus weniger Probleme damit haben, mit einem Fehler konfrontiert zu werden, wenn nur die Frage der zivilrechtlichen Entschädigung gestellt wird, und nicht die Frage einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Herr Rechtsanwalt Haller empfiehlt daher, in Arzthaftungsfällen nach Möglichkeit (nur) den Zivilrechtsweg einzuschlagen.

Komplexität verlangt Spezialisten

Für die Abklärung und ggf. Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Arzt (bzw. gegen dessen Versicherung) wegen einer fehlerhaften Behandlung empfiehlt es sich jedenfalls, einen medizinrechtlich spezialisierten Anwalt zu nehmen. Er kennt die Möglichkeiten, um an ein gutes, fundiertes und häufig auch kostenloses medizinisches Gutachten zu kommen. In der Regel ist ein solches erforderlich, um überhaupt beurteilen zu können, ob ein fehlerhaftes Verhalten vorliegt. Er kann dem Patienten auch die rechtlichen Zusammenhänge erklären, die über Erfolg und Misserfolg eines gerichtlichen Vorgehens entscheiden. Gerade die komplexe Rechtslage sowie die komplexen medizinischen Zusammenhänge machen es dem Patienten schwer, „auf eigene Faust“ erfolgreich zu sein. Der Patient sollte also den Gang zum medizinrechtlichen Spezialisten nicht scheuen. Die Kosten für eine erste Beratung sind sehr überschaubar und häufig kann der Anwalt danach bereits eine Einschätzung abgeben, ob sich ein Weitermachen lohnt. Besteht eine allgemeine private Rechtschutzversicherung, werden die Kosten eines Arzthaftungsverfahrens von dieser auch in aller Regel übernommen. Dann muss sich der Patient vor Kosten erst recht nicht scheuen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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