Pedelec - Pflicht zur Haftpflichtversicherung?

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Neues zum Thema, wer kann für Schäden anlässlich eines Verkehrsunfalls, ausgelöst von einem Elektrofahrrad, in Anspruch genommen werden - auf was hat sich der Fahrer, Halter vorzubereiten, einzustellen!?

Der EuGH hat nunmehr verbindlich dieses Thema geklärt und keine neuen formalen Hürden für Nutzer von Elektrofahrrädern aufgestellt.

Es wurde anlässlich eines Ausgangsrechtsstreits in Belgien für Europa verbindlich entschieden, dass Fahrräder, deren Elektromotoren nur eine Tretunterstützung vorsehen, mit denen sie ohne weitere Tretbewegungen lediglich auf eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h kommen können - nachdem sie zuvor mit Muskelkraft aktiviert wurden - keine Kraftfahrzeuge darstellen.

Begründet wird dieses damit, dass diese Fortbewegungsmittel nicht geeignet seien, Personen- oder Sachschäden in dem Ausmaße hervorzurufen, wie sie etwa von PKW, Motorrädern, LKW oder auch Treckern verursacht werden können ("Geschwindigkeit, Masse").

Dieses bedeutet, dass für die Pedelecs weiterhin nicht zwingend eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.

Eine Haftpflichtversicherung ist natürlich dennoch zu empfehlen, wobei das Urteil aber eben auch zur Folge hat, dass kein Direktanspruch des Geschädigten gegen die Versicherung der Person, die einen Unfall mit ihrem Pedelec schuldhaft verursachte, besteht.

Als Autofahrer wissen wir, dass die Geschädigten uns selbst und unsere Haftpflichtversicherung wahlweise einzeln oder gesamtschuldnerisch bei einer Schadenverursachung in Anspruch nehmen können, also ein signifikanter Unterschied!

Allzeit gute Fahrt wünscht Ihnen

JUDr. Andreas Paus




 



 



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